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Frage von Lutz E. •

Frage an Clemens Binninger von Lutz E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Freihandelsabkommen TTIP

Sehr geehrter Herr Binninger,

wie kann eine Regierung frei handeln – z.B. neue Umweltstandards per Gesetz beschließen – wenn sie damit rechnen muss, von Konzernen auf Schadensersatz verklagt zu werden und mit welcher Begründung werden die Verhandlungen zu TTIP unter Ausschluss der Öffentlichkeit vollzogen, obwohl dieses Regierungshandeln unmittelbar oder mittelbar die gesamte Bevölkerung betrifft ?

Mit freundlichen Grüßen
Lutz Eicke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Eicke,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP, die ich gerne beantworte.

Sowohl in der Europäischen Union als auch in den Vereinigten Staaten gibt es umfassende Normen, Standards und Regeln für Produkte und Dienstleistungen. Dies führt oft zu unnötigen Belastungen für Unternehmen. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen sind davon betroffen: Wenn beispielsweise ein mittelständischer Maschinenbauer die gleiche Maschine mit roten Kabeln für den europäischen und mit blauen Kabeln für den amerikanischen Markt fertigen muss, entstehen dadurch unnötige Zusatzkosten, obwohl das Niveau der Sicherheitsanforderungen dasselbe ist.

Vor diesem Hintergrund streben wir mit TTIP einen möglichst weitreichenden Abbau sogenannter nicht-tarifärer Handelshemmnisse über den Abbau von Zöllen hinaus an. Dabei geht es um eine bessere Vereinbarkeit von Standards in den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union. Zudem soll beim Erlass neuer Regelungen mehr Transparenz geschaffen werden sowie grundsätzlich die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden auf beiden Seiten des Atlantiks verbessert werden.

Dazu hat die Europäische Union im Mai 2015 einen Textvorschlag veröffentlich. Weil man um Transparenz bemüht ist, findet sich dieser Textvorschlag für die Regulierungszusammenarbeit (http://trade.ec.europa.eu/doclib/html/153403.htm) für jedermann einsehbare im Internet. Ausweislich der veröffentlichten Texte zur regulatorischen Kooperation wird vor allem angestrebt, sich frühzeitig über neue Standards zu unterrichten, um unnötige Doppelregulierungen zu vermeiden. Das ist in meinen Augen auch sinnvoll.

Ausdrücklich wird in dem Textentwurf auch festgehalten, dass das Recht der Staaten, Regelungen zum Schutz des Allgemeinwohls zu erlassen, durch diese Kooperation in keiner Weise eingeschränkt wird. Das heißt, es wird selbstverständlich auch weiterhin möglich sein, nationale Gesetze beispielsweise zum Umweltschutz zu erlassen. Dass solche Regelungen zum Schutz des Allgemeinwohls nicht unterwandert werden, ist Voraussetzung für die Zustimmung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu TTIP.

Beim Thema Schiedsgerichte ist erhöhte Aufmerksamkeit gefragt. Als OECD-Staat gewähren die USA europäischen Investoren hinreichend Rechtsschutz vor ihren nationalen Gerichten. Genauso steht US-amerikanischen Investoren ausreichender Rechtsschutz in Deutschland zu. Unter diesen Umständen besteht aus meiner Sicht kein Grund, Investoren aus der EU oder den USA im Unterschied zu heimischen Investoren einen zusätzlichen Rechtsweg einzuräumen. Daher sollten Investor-Staat-Schiedsverfahren im Rahmen von TTIP ausgeschlossen, zumindest aber eingeschränkt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger