Frage an Clemens Binninger von wolfgang h. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Binninger,
in anderen Bundesländern ist die Kennzeichnung von Polizeibeamten im Einsatz Pflicht.
In BW bisher nicht. Seit dem schwarzen Donnerstag 2011 wird die Kennzeichnung von Teilen der Bürgerschaft gefordert.
Wie ist Ihre Meinung dazu?
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Harr
Sehr geehrter Herr Harr,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Kennzeichnungspflicht für Polizisten, die ich gerne beantworte: Ich lehne eine individuelle Kennzeichnungspflicht ab. Bereits heute sind Gruppenkennzeichnungen für geschlossene Einheiten üblich und damit Möglichkeiten gegeben, Polizeibeamte zu identifizieren.
Was etwa die Bundespolizei angeht, für die ich als Innenpolitiker des Bundes zuständig bin, ist das Tragen von Dienstnummern oder Namensschildern bei Einsätzen mit erhöhter Gefährdung nicht gestattet. Gleichwohl sind Polizeibeamte der Bundespolizei gehalten, sofern der Zweck der polizeilichen Maßnahme nicht gefährdet wird, sich der von ihren Amtshandlungen betroffenen Personen mit Namen, Amtsbezeichnung und Dienststelle vorzustellen. Auf ausdrückliches Verlangen ist der Dienstausweis vorzuzeigen. Aus Gründen der Eigensicherung können die Beamten sich auch auf die Nennung der Dienstnummer beschränken.
Diese Regelung hat sich in der Praxis bewährt und wurde in Abwägung der Interessen der Öffentlichkeit und den persönlichen Sicherheitsinteressen der Polizeivollzugsbeamten getroffen. Eine Änderung dieser Regelung sehe ich kritisch, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Widerstandshandlungen und Angriffe gegen Polizeibeamte sich auch in deren privaten Bereich und möglicherweise auch auf deren Familienangehörige ausdehnen.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger