Frage an Clemens Binninger von Helmut E. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Binninger!
Für kleine Postagenturen auf dem Land in der Schweiz gilt ein Bareinzahlungs-Verbot, um
Geldwäsche zu verhindern:
www.handelszeitung.ch/unternehmen/bargeldverbot-von-finma-fuer-postagenturen-583515
Sollte es so ein Verbot auch für kleine Postagenturen auf dem Land in Deutschland geben,
um Geldwäsche zu verhindern?
Mit freundlichen Gruessen
H. Epple
Sehr geehrter Herr Epple,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Geldwäsche.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat als Bedingung für die Bankenbewilligung der Postfinance AG in der Schweiz festgelegt, dass das Unternehmen darauf verzichten muss, Bargeldeinzahlungen in Agenturen anzubieten. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht vertrat die Auffassung, dass solche Agenturen Schwierigkeiten bei der Einhaltung der geldwäscherelevanten Vorschriften haben. Das zur Situation in der Schweiz.
In Deutschland hängen die geldwäscherechtlichen Vorschriften eng mit den Vorgaben der Europäischen Union zusammen. Erst im vergangenen Jahr wurden in Brüssel die vierte Geldwäscherichtlinie und die Novellierung der Geldtransferverordnung verabschiedet. Die neuen Regelungen werden derzeit von allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. Sie sind deutlich strenger und anspruchsvoller als die bisherigen Regelungen. Ihr Ziel ist es, die Geldwäsche noch wirksamer zu bekämpfen.
Sofern die Postagenturen auf dem Land auch diese neuen rechtlichen Vorgaben erfüllen, sehe ich kein Grund für ein generelles Verbot von Bargeldeinzahlungen. Aber wir müssen die Entwicklungen weiter genau beobachten und gegebenenfalls nachsteuern, falls das zur wirksamen Bekämpfung der Geldwäsche notwendig sein sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger