Frage an Clemens Binninger von Marco H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
in einer Urteilsbegründung des BVG, vom 22.09.2015, heißt es u.a. dass Abgeordnete im Gesetzgebungsverfahren nicht nur, das Recht zur Abstimmung hätten sondern darüber hinaus auch, das Recht zu beraten. Es bedarf daher eines umfassenden Informationsflusses, um dem Zweck einer sachgemäßen und soliden Beratung, sowie einer fundierten Urteilsfindung und Meinungsbildung, zu erfüllen. Ich möchte nun gerne von Ihnen wissen, ob Sie sich als mein Vertreter im Bundestag und als Repräsentant des dt. Volkes, während der gesamten Zeit der sog. TTIP-Verhandlungen, von allen an den Verhandlungen teilnehmenden Protagonisten, stets und vollumfänglich informiert fühlen? Ich hätte gerne gewusst, ob Sie auf Grundlage der Ihnen zugegangenen Informationen in der Lage sind, sich fundiert mit diesen auseinanderzusetzen, sachorientiert zu befassen, vollumfänglich zu beraten, eine Meinung zu bilden und abschließend der Transformation dieser Verträge in nationales- bzw. EU-Recht/-Gesetz, zu zustimmen?
Vielen Dank.
Marco Heit
Sehr geehrter Herr Heit,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP, die ich gerne beantworte. Wie bei allen Verhandlungen geht es auch beim geplanten Freihandelsabkommen darum, die richtige Balance zwischen vertraulicher Verhandlungsführung und Transparenz zu finden.
Die Europäische Kommission informiert regelmäßig das Europäische Parlament sowie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten über den Verhandlungsprozess. Die Bundesregierung gibt wiederum regelmäßige Informationen an den Deutschen Bundestag weiter. Hinzu kommt, dass die Europäische Kommission alle wichtigen EU-Verhandlungsdokumente ins Internet stellt, so dass sich jedermann unter http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/index_de.htm direkt informieren kann.
Durch all dies wird gewährleistet, dass die Bundestagsabgeordneten über aktuelle Entwicklungen bei den Verhandlungen informiert sind. Zudem tritt das Abkommen nach Abschluss der Verhandlungen nur in Kraft, nachdem das Europäische Parlament, die nationalen Parlamente sowie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten zugestimmt haben. Dadurch ist eine umfassende parlamentarische Kontrolle sichergestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger