Frage an Clemens Binninger von Helmut E. bezüglich Recht
Hallo Herr Binninger!
Laut Auskunft eines Rechtsanwaltes aus Leonberg, also aus ihrem Wahlkreis, kostet eine Scheidung in Deutschland circa 2000.--Euro, plus nochmal circa 2000.--Euro für den Ausschluss des nachehelichen Unterhalt usw., also die Absicherung eines Ehepartners, dass er nach der Scheidung keinen Unterhalt für den Ex-Partner zahlen muss, falls dieser beispielsweise, unter Alkohol von einer Leiter fällt und zum Schwerstpflegefall wird.
Dazu die Frage: könnte man die Scheidungskosten in Deutschland nicht günstiger gestalten, in dem man beispielsweise,für die Scheidung, im Regelfall, den nachehelichen Unterhalt im Regelfall gleich, per Gesetz ausschliesst, abgesehen von einzelnen Härtefällen?
Mit bestem Dank für Ihre schnelle Antwort und freundlichen Grüssen
H. Epple
Sehr geehrter Herr Epple,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Für Scheidungen gibt es in Deutschland keine Pauschalpreise. Vielmehr richtet sich der Gegenstandswert eines Scheidungsverfahrens nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eheleute. Davon abhängig werden dann die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren berechnet. Ähnlich werden auch die Kosten bei Unterhaltsstreitigkeiten berechnet.
Die gesetzlichen Regelungen zum nachehelichen Unterhalt in § 1569 bis § 1586b BGB wurden in den vergangenen Jahren bereits mehrfach reformiert. Sie sind verhältnismäßig umfangreich, weil sich angesichts von mehr als 150.000 Scheidungen jährlich eine Vielzahl von Fallkonstellationen findet. Deshalb müssen die Familiengerichte eine breite gesetzliche Grundlage haben, um sachgerechte Entscheidungen für den jeweiligen Einzelfall treffen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger