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Clemens Binninger
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Frage von Alfons W. •

Frage an Clemens Binninger von Alfons W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Binninger

im Zusammenhang mit der Asyl Debatte kommt bei Diskussionen im Bekanntenkreis immer der Vorwurf: "die Anordnung ist nicht legal". Wenn das so, ist frag ich mich warum nachfolgende Behörden die Anordnung oder Anweisung befolgt haben. Ich habe in den Nachrichten jedenfalls nichts von Widerstand gehört.
Nun meine Frage: gibt es eine Rechtsgrundlage für diese Anordnung( Die Entscheidung, Flüchtlinge aus Ungarn unkontrolliert und unregistriert ins Land zu lassen) ?
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-09/frank-walter-steinmeier-osteuropa-fluechtlinge-quoten

Weitere Anmerkungen:
Ist es in Ordnung das die Politik und die Medien jeden verdammen der eine " ja aber " Meinung hat ( man traut sich nicht was zusagen oder dazu sage ich nichts)? Haben Sie keine Bedenken das der Ruf nach einer starken Person laut wird.
Einen lesenswerten Artikel habe ich auf der offiziellen Seite das BaMF gefunden
http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylrecht/asylrecht-node.html

Wieso wird Asyl und mit Einbürgerung ( Integration) gleichgesetzt?
Was meinen Sie zu der Strafanzeige aus Hessen? HR info:
Flüchtlingskrise Strafanzeige gegen Merkel und de Maizière: "Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern"
http://www.hr-online.de/website/radio/hr-info/index.jsp?jmpage=1&rubrik=54163&key=standard_document_57324838#titel2

MfG
A. Westhues

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Sehr geehrter Herr Westhues,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zu Ihrer Frage nach Rechtsgrundlagen: Grundsätzlich ist der Asylantrag eines Asylbewerbers in dem EU-Land zu prüfen, über das der Asylbewerber die EU betritt und wo er auch registriert wird. Es gibt aber Rechtsgrundlagen, die Ausnahmen hiervon ermöglichen, vgl. etwa Art. 17 der sog. Dublin III-Verordnung ( http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Asylwesen/rechtsgrundlage/files/2014/Verordnung_EU_Nr_604_2013.pdf ) bzw. §18 Abs. 4 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz ( http://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__18.html ). Die derzeit hohen Flüchtlingszahlen, die damit einhergingen, dass Flüchtlinge ungeordnet nach Deutschland eingereist sind, haben es auch erforderlich gemacht, dass die Bundespolizei derzeit wieder Grenzkontrollen vornimmt.

Ihrer Kritik, die Politik und die Medien würden jeden verdammen, der eine „Ja aber“ Meinung vertrete, stimme ich nicht zu. Niemandem wird das Recht auf seine Meinung abgesprochen. Was aber nicht geht, sind fremdenfeindliche, rassistische, volksverhetzende Äußerungen oder anderes mehr. So etwas ist nicht vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

Zu Ihrer Frage bzgl. Integration. Integration ist nicht gleichbedeutend mit Einbürgerung. Bei Einbürgerung geht es darum, dass die Antragsteller gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen, um deutscher Staatsbürger zu werden. Bei den Integrationsmaßnahmen, die der Deutsche Bundestag jetzt mit dem aktuellen Asylpaket verabschiedet hat, geht es darum, die Flüchtlinge mit Bleibeperspektive zügig zu befähigen, bald selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Das geschieht unter anderem durch Sprach- und Integrationskurse und durch Maßnahmen am Arbeitsmarkt.

Das Problem der Schleuserkriminalität liegt wahrlich nicht bei der Bundesregierung, sondern bei den Kriminellen, die sich an der Not und am Elend der Flüchtlinge bereichern. Gemeinsam mit meinen Bundestagskollegen Stephan Mayer und Armin Schuster habe ich bereits vor Wochen ein Positionspapier vorgestellt, in dem wir fordern, dass grenzüberschreitende Kriminalität wirksamer bekämpft werden muss. Sie können die Kernforderungen hier nachlesen ( http://clemens-binninger.de/images/erste_Seite_Binninger_Schuster_Papier.pdf ).

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger