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Frage von Renate S. •

Frage an Clemens Binninger von Renate S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr  Binninger

Im Evangelium nach Matthäus heißt es: Was ihr getan habt einem von diesen meinen Geringsten, das habt ihr mir getan. - Denn ich bin hungrig gewesen und ihr habt mir nicht zu essen gegeben.

So geht es mittlerweile vielen Menschen in diesem Land, sie können vor Sorge und Not um Nahrung und Wohnung nicht mehr schlafen. Das Hartz IV Gesetz hat die Menschen ins Elend befördert. Diese Menschen leben in ständiger Bedrohung und Angst, dass das wenige was ihnen noch geblieben ist teilweise oder vollständig weggekürzt wird. Hartz-IV Sanktionen töten indirekt, leise und konstant. Bitte schauen sie nicht weg, lassen Sie die Menschen in ihrer Not nicht alleine. Gesetze dürfen nicht so gestaltet sein, dass der Tod von Menschen billigend in Kauf genommen wird! Seit über 80 Tagen hungert Herr Ralph Boes öffentlich mitten in Berlin, stellvertretend für die vielen tausend Menschen die zur Zeit voll sanktioniert werden. Diese Menschen wissen nicht wie sie sich ernähren sollen oder die laufende Kosten die Monatlich anfallen leisten können. Ja sie haben Todesangst und können nicht mehr richtig reagieren. Aber keiner sieht sie weil sie leise und unbemerkt leiden. Der Gesundheitszustand von Ralph Boes ist schon extrem angeschlagen, lassen Sie den Mensch nicht einfach sterben, setzen Sie sich für sein Leben in Würde ein und das gilt für alle Opfer in diesem System. Am 01.10.2015 wird im Bundestag über die Abschaffung aller Sanktionen und über eine sanktionsfreie Mindestsicherung für alle in Deutschland lebenden bedürftigen Menschen diskutiert und abgestimmt.

Sie sind Mitglied einer christlichen Partei und sind deshalb der Güte und Barmherzigkeit armen Menschen gegenüber besonders verpflichtet. Geben Sie ein Zeichen das eines frommen Christen würdig ist, denn eines Tages wird ihr Schöpfer Sie fragen -  Was hast Du geteilt, wen hast du genährt um meinetwillen?.-

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schichowski,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Deutschland ist ein Sozialstaat. Das bedeutet, dass jeder hilfsbedürftige Mensch Unterstützung von der Solidargemeinschaft erfährt. Sie finanziert ihm in einem bestimmten Rahmen Wohnung, Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom und Heizung sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Voraussetzung dafür ist allerdings ein Mindestmaß an Mitwirkungsbereitschaft und Eigenleistung des Bedürftigen. Wer zum Beispiel wiederholt Termine beim Jobcenter versäumt, die berufliche Weiterbildung verweigert oder eine Arbeitsstelle ablehnt, muss mit Sanktionen rechnen. Dieser Haltung folgt auch das Subsidiaritätsprinzip der katholischen Soziallehre, das zum einen das Prinzip der Hilfestellung kennt, zum anderen aber auch das Prinzip der Eigenleistung.

Die bestehenden Sanktionsregelungen verstoßen weder gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums noch gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Um dies in jedem Fall zu gewährleisten, werden gegebenenfalls Sachleistungen oder geldwerte Leistungen - etwa durch Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen - erbracht.

Ich wünsche Herrn Boes, dass er den eingeschlagenen Weg wieder verlässt, seine Lebensmittelgutscheine einlöst und wieder zu Kräften kommt. Es gibt andere Möglichkeiten, sich politisch für die Abschaffung der Sanktionsregelungen im Sozialrecht einzusetzen als einen Hungerstreik.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger