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Clemens Binninger
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Frage von Georg B. •

Frage an Clemens Binninger von Georg B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Binninger,

der GEZ-Beitrag in seiner Erhebungspraxis ist bekanntlich und zurecht sehr umstritten. Dass es um dieses Thema in öffentlichen Foren ruhiger geworden ist zeugt von Resignation: Der Bürger wurde ungefragt vor vollendete Tatsachen gestellt, und es ist auch niemand dafür "greifbar"! Sieht so ein demokratisches Gemeinwesen aus? Noch nicht einmal eine Schiedsstelle wurde eingerichtet, an die sich Betroffene bei Problemen wenden könnten, und diese gibt es zuhauf!

Beispiel: Mein Sohn ist BAföG-Empfänger, und somit "eigentlich" beitragsbefreit. Leider kollidieren aber die eng gesetzten Fristen für den Befreiungsantrag mit dem meist recht späten Zugang von BAföG-Bewilligungsbescheiden. Ergebnis: Er zahlt, obwohl er alle Voraussetzungen für die Beitragsbefreiung erfüllt - Rückerstattung ausgeschlossen, versteht sich! Klärungsversuche laufen mit dem Verweis auf Antragsformulare, -Fristen, Gesetzestexte ins Leere, weil ja genau dort das Problem liegt! Mühelos findet man im Netz zahllose weitere Beispiele für eine weltfremde Erhebungspraxis ohne echte Widerspruchsmöglichkeit. Abzocke nennt dies der Volksmund.

Müssen wir uns nun mit der Situation abfinden und sinnlos blechen? Dann wird es wohl so sein, dass die Antragsfrist gezielt so gesetzt wurde, um unanständig aber legal Kasse zu machen! Ebenso fragwürdig: Rechtfertigt alleine schon die Tatsache dass man wohnt eine Beitragserhebung, selbst wenn man über keinerlei elektrisches Gerät verfügt? Man macht sich so seine Gedanken zum Rechtsstaat, denn hier haben ziemlich eindeutig diejenigen ein Gesetz formuliert, die selbst damit ihren Profit sichern. Ein klarer Interessenskonflikt (Lobbyismus) zu Lasten der Bevölkerung.

Bei aller Notwendigkeit des Beitrages als solches existieren gegen das Gesetz zu seiner Erhebung berechtigte Einwände und ich kann leider nicht erkennen, dass über notwendige Anpassungen diskutiert wird! Wie stellt sich der Gesetzgeber dazu?

Mit freundlichen Grüßen,
G. Barth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Barth,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Rundfunkbeitrag, die ich gerne beantworte.

Das Rundfunkbeitragswesen fällt im Rahmen unserer föderalen Ordnung in die Zuständigkeit der Bundesländer. Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages habe ich also keinen Einfluss auf die betreffenden rechtlichen Vorschriften. Die wesentlichen Eckpunkte sind im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt. Änderungen des Staatsvertrags werden von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen und müssen von den Landesparlamenten ratifiziert werden.

Ich kann Ihre Kritik an der gegenwärtigen Regelung und insbesondere an der Verwaltungspraxis beim Beitragsservice durchaus nachvollziehen. Allerdings wäre es wohlfeil, wenn ich als Bundestagsabgeordneter den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kritisiere, obwohl die Bundesländer für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und auch für das Beitragswesen zuständig sind. Insofern würde ich Sie bitten, sich mit Ihrer nachvollziehbaren Kritik an den zuständigen Landtagsabgeordneten zu wenden.

Erlauben Sie mir abschließend noch den Hinweis, dass Ihr Sohn gegen fehlerhafte Bescheide des Beitragsservice selbstverständlich Widerspruch einlegen kann. Er ist nicht verpflichtet, bestimmte Formulare zu verwenden. Sollte er damit überfordert sein und die Unterstützung eines Rechtsanwalts benötigen, dürfte er als BAföG-Empfänger Anspruch auf kostenlose Beratungshilfe haben.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger