Portrait von Clemens Binninger
Clemens Binninger
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Clemens Binninger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Irene L. •

Frage an Clemens Binninger von Irene L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Danke für Ihre Antwort vom 13.08.2015.

Sie sind Teil des parlamentarischen Kontrollgremiums, Sie wählen die G10-Kommission: Sie sind seit der GG-Artikel-10-Änderung 1968 alles, was uns Bürgern rechtlich bleibt gegen staatliche Übergriffe beim Fernmeldegeheimnis. Weil Sie als Legislative (Parlament) Verfassungs-verteidigenden Whistleblowern immer noch keinen Schutz gegeben haben, müssen wir Bürger auf Kamikaze-Mutige wie Snowden+Poitras+Greenwald hoffen, um zu korrigierende Fehler erkennen zu können. Erst Geheimpolitik und anschließend "das haben wir ja nicht gewusst"-Erklärungen der politisch Verantwortlichen darf es wegen unserer Geschichte in Deutschland nicht mehr geben. Herr Binninger, legen Sie bitte dar, was genau BKA+B.f.V.+BND+Regierung eben NICHT gegen Bürger und ganz besonders nicht gegen Journalisten, Abgeordnete tun dürfen: WO IST DIE ROTE LINIE, die die Exekutive nicht überschreiten darf: ab wann stehen Sie auf und verteidigen Recht und Freiheit für uns? Fritsche und Schindler stellten den Mitgliedern des 1.U.A. eine Falle ( http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/sascha-lobo-vorsicht-vor-der-administrokratie-a-1017856.html ), Maaßen griff netzpolitik.org als "Landesverräter" an, Sensburg forderte mehr Vorratsdatenspeicherung+StGB §202D gegen Whistleblower in einer Richter-Zeitschrift als entsprend EUGH/BVG-Urteilen zulässig wäre( DRiZ, 2015, Ausgabe 5, S. 172 ff), anstatt Snowdens Zeugenschutz durchzusetzen ): => ich muss doch nach Ihrer roten Linie fragen! Damit unsere freiheitlich demokratische Grundordnung durch Korrektur der gemeldeten Fehler gerade noch so gerettet werden kann. Wie gesagt: bei GG Art. 10 haben wir ja nur das PKGR ...

Portrait von Clemens Binninger
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Latz,

die Tätigkeit der Nachrichtendienste unterliegt klaren rechtsstaatlichen Regelungen. Diese Regelungen hat der Deutsche Bundestag im Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G-10-Gesetz), im Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz), im Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz) sowie im Gesetz über den militärischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz) festgeschrieben. Diese gesetzlichen Regelungen sind der Rahmen, innerhalb dessen die Nachrichtendienste arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger