Frage an Clemens Binninger von Matthias H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Binninger,
ich habe nachfolgende Fragen an Sie zum Thema "überhöhte Baustandards" gemäß BauGB:
1) ein normales neues Wohnhaus für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge kostet in Leonberg 900 000 €, laut LKZ vom Do., 6. 8. 2015, Seite I. Was halten Sie deshalb von der zeitweiligen Aussetzung der hohen Standards für die vorgenannten Zweckbauten ?
2) Warum genügen nicht Containerdörfer oder sogar Zeltstädte für diesen Zweck?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hüser
Sehr geehrter Herr Hüser,
haben Sie Dank für Ihre Anfrage.
Die Unterbringung der hohen Anzahl von Flüchtlingen stellt viele Kommunen vor ein Problem. Nicht selten wird mangels verfügbarer Wohngebäude auf Turnhallen, Containerbauten oder gar Zeltstädte zurückgegriffen. Eine Unterbringung von Flüchtlingen in Zelten halte ich jedoch für problematisch, nicht nur wegen der Temperaturen und Wetterbedingungen, denen die Menschen ausgesetzt sein können. Eine Unterbringung in geeigneten Wohncontainern lehne ich dagegen nicht ab, allerdings war in den letzten Monaten der Presse immer wieder zu entnehmen, dass wegen der derzeit hohen Nachfrage das Angebot an Containern sehr gering ist.
Da in vielen Landkreisen die Unterbringung der Asylbewerber an Grenzen stößt, bedarf es neuer Lösungen. Auch die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Julia Klöckner hat sich daher kürzlich gegenüber der Deutschen Presse Agentur dazu geäußert. Klöckner hält die Unterbringung in Zeltstädten aus den o.g. Gründen ebenfalls für falsch, plädiert aber dafür, dass die Standards bei der Genehmigung und dem Bau von Flüchtlingsunterkünften in den Kommunen pragmatisch angepasst bzw. gesenkt werden. Solche Änderungen könnten auf Landesebene vorgenommen werden. Ich halte das für einen guten Vorschlag, wobei klar ist: es muss auch dann eine sichere und menschenwürdige Unterbringung der Asylbewerber gewährleistet sein!
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger