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Clemens Binninger
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Frage von Jürgen S. •

Frage an Clemens Binninger von Jürgen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Binninger,

mein Thema ist der Kulturgutschutzgesetzentwurf von Frau Monika Grütters.

Es geht hier nicht nur um die ganz große Kunst, sondern auch um die Sorgen vom Bierkrug- bis zum Münzensammler und des Handels. Daher verlinke ich zu dem Petitionstext von Frau Dr. Ursula Kampmann.

http://www.muenzenwoche.de/de/page/4?&id=3549

Wie ist Ihre Einschätzung? Sind die Sorgen der Sammler und des Handels berechtigt?

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Schmidt 12679 Berlin Marzahn
Sammler und Kleinsthänder (ebay-Name stampsdealer)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage zum geplanten Kulturschutzgesetz, die ich gerne beantworte.

Aktuell arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf, um national wertvolle Kulturgüter besser vor dem Verkauf ins Ausland zu schützen. Was ein nationales Kulturgut ist, soll darin erstmals verbindlich festgeschrieben werden. Die Debatte darüber, wie nationales Kulturgut rechtlich definiert werden soll, ist nun in vollem Gange. Die zuständige Staatsministerin Monika Grütters hat ausdrücklich dazu aufgerufen, Formulierungsvorschläge zu machen und Ideen einzubringen. Selbstverständlich wird konstruktive Kritik von Händlern, Sammlern und Künstlern in diesem Zusammenhang ernst genommen. Sie hat bereits zu verschiedeneren Änderungen am ursprünglichen Referentenentwurf des Gesetzes geführt.

Der Deutsche Bundestag wird sich voraussichtlich ab Oktober mit dem Kulturschutzgesetz befassen. Angesichts der zahlreichen und weitreichenden Änderungen beim Kulturschutz kann man die Sorgen von Händlern, Sammlern und Künstlern nachvollziehen, die direkt von den neuen Regelungen betroffen sein werden. Deshalb werden wir uns im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sehr genau mit deren Kritik auseinandersetzen, Sachverständige dazu anhören und gegebenenfalls auch Änderungen an dem Gesetz vornehmen, bevor wir es im Deutschen Bundestag beschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger