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Frage von Anna B. •

Frage an Clemens Binninger von Anna B. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Binninger,

es geht mir um die nationale Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPR). Immer wieder lese ich von Abgeordneten, dass sie auf andere Abgeordneten verweisen, die mehr Ahnung darüber hätten.

Frage 1: Ist es nicht so, dass alle Abgeordneten im Bundestag über ein solch wichtiges Thema abstimmen müssen? Wenn ja, wird dann einfach nach Bauchgefühl oder Hörensagen die Stimme abgegeben?

Frage 2: informieren sich die Abgeordneten eingehend über mehrere unabhängige Portale? Ärzte, die im Internet darüber schreiben, wissenschaftlich fundierte Studien? Und ich lese auch immer wieder, dass das deutsche Krebsvorschungsinstitut herangezogen wird um seine Meinung zu bilden.

Frage 3: Gibt es eine wissenschaftlich fundierte Studie vom deutschen Krebsvorschungsinstitut oder berufen sich die Abgeordneten immer nur auf die Stellungsnahme desselben, das ja nur mal eine Meinung darstellt (es könnte sein, es ist möglich....) aber noch lange keine richtige Studie?

Frage 4: Können sie mir einen Link zu einer solchen Studie geben? Ich finde keine.

Frage 5: Gibt es noch andere Studien und welche haben sie gelesen? Ich selbst konnte auf folgender Seite "echte" Studien und gutes Infomaterial finden:
http://blog.rursus.de/2015/07/liste-der-studien-zum-thema-e-zigarette-stand-juli-2015/ und http://ig-ed.org/wp-content/uploads/2015/03/vapebriefing-D1.pdf und http://www.biomedcentral.com/1741-7015/12/225

Die Pharma- und Tabakindustrie hat sehr großes Interesse daran diese E-Zigarette vom Markt stark einzuschränken.

Frage 6: Kann ich darauf vertrauen, dass sich Politiker wirklich unabhängig von dieser Lobbyarbeit ihre Meinung bilden? Bitte beantworten sie mir doch alle meine Fragen und ich hoffe, dass sie sich nicht so verhalten wie manche andere Abgeordneten, die nur eine Standardantwort schreiben. Es hängen von dieser Entscheidung ja Menschenleben ab.

Freundliche Grüße

Anna B.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Becker,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zu Ihrer ersten und zweiten Frage (Abstimmung und Meinungsbildung): Es gibt unterschiedliche Abstimmungsmodi im Deutschen Bundestag. Die Voraussetzung ist zwar, dass der Bundestag beschlussfähig sein muss, aber nicht bei allen Entscheidungen müssen sich alle Abgeordneten beteiligen. Der Abstimmungsmodus hängt im Wesentlichen von der Bedeutung des Themas ab.

Die Meinungsbildung, die der Abstimmungsentscheidung vorangeht, erfolgt u.a. in den Ausschüssen, wo etwa Sachverständigenanhörungen stattfinden, die alle Abgeordneten besuchen können. Darüber hinaus diskutieren die Abgeordneten in den Arbeits-, Landesgruppen- und Fraktionssitzungen miteinander über die anstehenden Gesetze. Auch die Debatten im Plenum tragen zur Meinungsbildung bei. Natürlich steht es jedem Abgeordneten außerdem frei, sich weitergehend (Bibliotheken/Internet) zu informieren. Durchaus ist es aber so, dass hinsichtlich der inhaltlichen Erarbeitung von Gesetzen, jeder Abgeordnete dies im Bereich seiner Zuständigkeiten (=Berichterstattungen) in seinem jeweiligen Arbeitsbereich tätigt. Anders ist der Umfang der parlamentarischen Arbeit schlichtweg nicht zu bewältigen.

Zu den Fragen drei bis fünf (Studien): Zunächst einmal vielen Dank für die Hinweise, die Sie mir haben zukommen lassen. Sie haben mich auch um eine Studie des Krebsforschungsinstituts gebeten. Da aus Ihrer Anfrage nicht eindeutig hervorgeht, nach welcher Art von Studie Sie suchen, füge ich Ihnen daher nachstehend einen Link ein, der Ihnen viele weitergehende Informationen bietet ( http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/Informationen_zur_Tabakontrolle.html ).

Darüber hinaus, und auch für die Umsetzung der EU-Richtlinie besonders wichtig, sind die Stellungnahmen, die zu diesem Vorhaben von Nicht-Regierungsorganisationen bspw. im Bereich Gesundheitsprävention, dem Bundesrat und der Wirtschaft abgegeben werden. Alle diese Stellungnahmen (die zum Teil auch auf weitere Studien verweisen) können Sie hier nachlesen: http://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Gesundheit/NichtRauchen/_Texte/EUTabakproduktrichtlinie.html;jsessionid=ED14FDF21D6C1184DEE54E3E76AD0B35.2_cid382

Zu Frage sechs (ausgewogene Informationsbeschaffung): Wie Sie beispielsweise den Stellungnahmen, auf die ich oben stehend verwiesen habe, entnehmen können, sind bei der Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie sowohl Nicht-Regierungsorganisationen als auch die Wirtschaft recht ausgewogen vertreten, sodass eine einseitige Interessenvermittlung eher ausgeschlossen ist. Generell werden anstehende Gesetzesvorhaben auch in den Sachverständigenanhörungen aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln beleuchtet. Daher können Sie durchaus darauf vertrauen, dass die Informationen, die den Abgeordneten zur Verfügung stehen, ausgewogen sind.

Inhaltlich möchte ich Sie noch auf die Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hinweisen, das aktuelle Informationen zum Stand der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie bereithält:
http://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Gesundheit/NichtRauchen/_Texte/EUTabakproduktrichtlinieNeuordnung2014.html

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger