Frage an Clemens Binninger von Rüdiger S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Binninger,
in der aktuellen Ausgabe des Stadtanzeigers (4.5.07.2015) des Westfälischen Anzeigers wird über eine Form des Sozialbetruges berichtet, die durch das Arbeitsamt der Stadt Hamm aufgedeckt wurde. Demnach haben eine unbestimmte Anzahl von Sozialleistungsempfängern neben ihrer Rente aus der ausländischen Heimat auch noch in Deutschland Sozialleistungen erhalten, ohne die zusätzlichen Einkünfte ordnungsgemäß anzugeben. Auf diese Art und Weise soll dem Steuerzahler in Hamm ein Schaden von 250.000 Euro entstanden sein. Die Fälle seien überdies schwer ermittelbar, da für jeden eine komplizierte Einzelfallprüfung durchgeführt werden müsse- mithin dürfte die Dunkelziffer sehr hoch sein!
Der Stadtanzeiger ist eine Wochenendzeitung, die gratis an Haushalte verteilt wird, da er aber zum Westfälischen Anzeiger gehört, der die größte Tageszeitung in der Region darstellt, gehe ich davon aus, dass diese Quelle seriös ist. Leider wird über den Sachverhalt aber an keiner anderen Stelle im Internet berichtet, sodass ich Ihnen keinen Link bereitstellen kann.
Wird auch im übrigen Bundesgebiet standardmäßig bei Sozialleistungsempfängern ein Abgleich der Daten etwaiger Rentenzahlungen o.ä. aus dem Ausland durchgeführt, oder ist damit zu Rechnen, dass es sich bei den in Hamm entdeckten Fällen nur um die Spitze eines Eisberges handelt? Welche Möglichkeiten haben deutsche Behörden überhaupt, derartige Zahlungen aus dem Ausland zu identifizieren? Gibt es diesbezüglich eine Zusammenarbeit auch mit ausländischen Behörden außerhalb des EU-Raumes?
mit besten Grüßen
R. Schwarzer
Sehr geehrter Herr Schwarzer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Grundsätzlich muss jemand, der Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch („Hartz IV“) oder dem Zwölften Sozialgesetzbuch („Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“) bezieht, seine Bedürftigkeit nachweisen. Wer in diesem Zusammenhang falsche oder unvollständige Angaben macht, begeht unter Umständen sogar eine Straftat.
Auch Rentenzahlungen aus dem Ausland müssen bei Antragstellung selbstverständlich als Einnahmen angegeben werden. Problematisch ist für die Behörden allerdings der Nachweis, wenn ausländische Rentenzahlungen verschwiegen oder sogar ganz bewusst verschleiert werden. Zwar hat Deutschland mit einigen Staaten außerhalb der Europäischen Union sogenannte Sozialversicherungsabkommen geschlossen, in deren Rahmen teilweise auch Daten über Rentenversicherungszeiten ausgetauscht werden. Trotzdem sind in der Regel aufwändige Einzelfallprüfungen notwendig. Behörden können dazu beispielsweise die Vorlage von Kontoauszügen fordern und so die tatsächliche finanzielle Situation überprüfen. Ich gehe davon aus, dass dies in Fällen, wo es angezeigt ist, auch gemacht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger