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Clemens Binninger
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Frage von Volker K. •

Frage an Clemens Binninger von Volker K. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Benninger,

Sie haben gegen die Kindergelderhöhung von !!! 2 !!! Euro pro Monat und gegen die Erhöhung des Kinderfreibetrages i.H. von 72 € gestimmt.

Hier würde mich Ihre Begruendung und Stellungnahme interessieren. Oder sollte Ihnen die Erhöhung zu niedrig gewesen sein und Sie bringen eine eigene Entlastung der Familien mit Kindern im Bundestag ein ?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

MFG

Volker Kirsch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kirsch,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage zum Kindergeld und zum Kinderfreibetrag, die ich gerne beantworte.

Ihre Informationen über mein Abstimmungsverhalten sind nicht vollständig. Ich habe im Deutschen Bundestag folgenden gesetzlichen Regelungen zugestimmt:

1. Erhöhung des Kindergeldes um 4 Euro pro Monat rückwirkend ab 1. Januar 2015 und um weitere 2 Euro ab 1. Januar 2016.
2. Erhöhung des Kinderfreibetrags um 144 Euro für das Jahr 2015 und um weitere 96 Euro für das Jahr 2016.

Zusätzlich zu diesen Erhöhungen war in der Diskussion, Kindergeld und Kinderfreibetrag auch noch rückwirkend für das Jahr 2014 zu erhöhen. Diese rückwirkende Erhöhung hätte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion grundsätzlich mitgetragen. Einen entsprechenden Formulierungsvorschlag hatten wir sogar vorgelegt. Aber Maßnahmen einer Koalition werden immer gemeinsam beschlossen. Weil wir darüber keine Einigung mit unserem Koalitionspartner erzielen konnten, hat die rückwirkende Erhöhung für 2014 schlussendlich keinen Eingang in das Gesetz gefunden und auch entsprechende Änderungsanträge der Opposition wurden abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger