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Frage von Irene L. •

Frage an Clemens Binninger von Irene L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Die Offenlegungen des Verfassungsverteidigers Edward Snowden haben gezeigt, dass die parlamentarische Kontrolle zur Verhinderung von Machtmissbrauch seitens Regierung+Geheimdiensten in unserem Land NICHT funktioniert. Der NSU-Untersuchungsausschuss hat im Ergebnis gezeigt, dass die Arbeit der deutschen Geheimdienste nicht geeignet ist, erfolgreich Verbrechen zu verhindern oder bei ihrer Aufklärung mitzuhelfen.
Die Regierung schlägt mit Drucksache 18/4654 nun dem Innenausschuss am Mittwoch und dem Bundestag am Freitag vor, die unkontrollierten (Machtmissbrauch!) und teilweise nicht FÜR sondern GEGEN die Bürger gerichteten ( V-Leute bei NSU! ) Aktivitäten dieser Geheimdienste, im Auftrag der Regierung, noch auszuweiten.
MIT WELCHEM RECHT glauben Sie als gewählter Repräsentant der Bürger dieses Landes diesem Vorhaben zustimmen zu dürfen ?
Warum meinen Sie, dass ich nicht Artikel 20, Absatz 4, des Grundgesetzes dagegen geltend mache in unserem Land, dessen Grundgesetz aus dem Horror der GESTAPO gelernt hatte, und in unsrem Land, welches das Glück hatte, die STASI zu überwinden ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Latz,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage, möchte aber zuallererst Ihre harschen Unterstellungen in aller Deutlichkeit zurückweisen.

Derzeit ist die Sicherheit in Deutschland gefährdet wie nie zuvor. Ob durch gewaltbereite Islamisten und Salafisten; den IS, bei dem derzeit etwa 3.000 Kämpfer aus Europa morden und einige von Ihnen sicherlich kampferprobt und weiter radikalisiert wieder nach Deutschland zurückkehren; oder auch gewaltbereite Rechtsextremisten wie im „Nationalsozialistischen Untergrund“ - sie alle stellen eine Bedrohung für die Menschen in unserem Land dar. Diese Gefährdung ist real und deswegen müssen wir alles tun, um sie so gering wie möglich zu halten. Die Arbeit der Nachrichtendienste ist dafür schlichtweg unverzichtbar, etwas anderes zu glauben wäre naiv! Und gerade weil es in der Vergangenheit Fehler, Fehleinschätzungen und Versäumnisse auch bei den Nachrichtendiensten gab - gerade auch hinsichtlich des „NSU-Komplex“, etwa in der V-Mann Führung - ist es jetzt umso wichtiger, per Gesetz dafür zu sorgen, dass solche Fehler in Zukunft nicht mehr passieren können.

Der Deutsche Bundestag hat daher in der vergangenen Sitzungswoche dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes zugestimmt. Wichtig ist dabei, zu wissen, dass mit dem Gesetz zentrale Empfehlungen aus dem Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses umgesetzt werden. Dies betrifft unter anderem die Verfassungsschutzbehörden, wo es darum geht, dass zukünftig alle notwendigen Informationen an einer zentralen Stelle gebündelt, dort gründlich ausgewertet und die Ergebnisse allen Verfassungsschutzbehörden zur Verfügung gestellt werden sollen. Das ermöglicht allen Behörden, die in diesem Verbund mitarbeiten, eine sehr viel bessere Einschätzung der Lage. Gerade angesichts der zunehmenden Gewaltbereitschaft und der steigenden Zahl von Anschlägen, die uns allen Sorge machen müssen, halte ich das für unverzichtbar.

Ein weiterer Punkt betrifft den Einsatz von V-Personen. Klar ist, dass diese Menschen Angehörige einer extremistischen Szene sind und es auch bleiben werden. Und obwohl ich jeden verstehe, der Bedenken hat (übrigens auch ich selbst), inwieweit der Rechtsstaat mit solchen Personen zusammenarbeiten sollte, muss ich Ihnen sagen: Es gibt in manchen Situationen und in bestimmten abgeschotteten Szenen keine andere Möglichkeit um an Informationen zu kommen als über V-Personen. Deshalb muss es möglich sein, dieses Instrument auch weiterhin zu nutzen. Jetzt haben wir die Voraussetzungen, unter denen V-Leute angeworben und geführt werden dürfen, wesentlich strenger gefasst.

Als gewählter Bundestagsabgeordneter habe ich diesem Gesetzentwurf aus Überzeugung zugestimmt, weil ich der Meinung bin, dass Nachrichtendienste - die übrigens und anders als von Ihnen behauptet durchaus einer Kontrolle unterliegen (Bsp. Parlamentarisches Kontrollgremium) - eine ganz wesentliche Säule der Sicherheitsarchitektur in unserem Land darstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger