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Clemens Binninger
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Frage von Martina S. •

Frage an Clemens Binninger von Martina S.

Sehr geehrter Herr Binninger,

ich bin Gymnasiallehrerin und das Thema Fracking begleitet mich in verschiedenen Fächern meines Schulalltags. Meine Schülerinnen und Schüler sind ebenso wie ich sehr besorgt darüber, dass Fracking auch in Deutschland Einzug halten könnte. Seit ich 18 bin gehöre ich nun zu Ihren Stammwählern und darum interessiert es mich sehr, was Sie darüber denken. Natürlich kann ich die wirtschaftlichen Argumente, die dafür sprechen, nachvollziehen, aber m.E.n. ist es nicht vertretbar wirtschaftliche Argumente gegen gesundheitliche abzuwägen.
Darüber hinaus kennen Sie ja die negativen und unvorhersehbaren Auswirkungen, die "lediglich" Wärmebohrungen in Böblingen angerichtet haben. Wie unkalkulierbar ist das Risiko erst durch Fracking?

Ich würde mich sehr über eine Stellungnahme freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martina Schuster

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schuster,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst einmal begrüße ich es ausdrücklich, dass Sie und Ihre Schülerinnen und Schüler über wichtige und aktuelle politische Themen sprechen und sich diese in Ihrem Schulalltag niederschlagen.

Bei Fracking ist es so: Viele wissen nicht, dass in der konventionellen Erdgasförderung die Fracking-Technologie ein bereits seit den 1960er Jahren bewährtes Verfahren ist, womit derzeit etwa ein Drittel des heimischen Erdgases gefördert wird. Bislang können Fracking-Vorhaben ohne Umweltverträglichkeitsprüfung von den Bundesländern genehmigt werden. Bisher kann sogar in den Randgebieten von Wasserschutzgebieten gefrackt werden. All das wird mit dem neuen Gesetz nicht mehr möglich sein. Die vorliegenden Regelungsentwürfe verschärfen die bestehenden Umwelt- und Wasserschutzvorgaben mit dem Ziel eines verbesserten Schutzes von Gesundheit, Umwelt und Wasser. Deshalb ist es wichtig, dass ein Gesetz kommt.

Anders als bei der konventionellen Gasförderung gibt es in Deutschland aber noch keine Erfahrungen mit der Gasförderung in sog. unkonventionellen Lagerstätten, also in Schiefer- und Kohleflözgestein. Um dies zu regeln, sehen die Gesetzentwürfe ein generelles Frackingverbot für Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern vor. Vorerst sollen lediglich wissenschaftlich begleitete und überwachte Probebohrungen unter strengsten Umweltanforderungen möglich sein, um die Auswirkungen von Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich erforschen zu können. Nach 2018 können in Ausnahmefällen Fördergenehmigungen erteilt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch äußerst streng gefasst.

Gerade im Kreis Böblingen sind wir sensibel, wenn es um Bohrungen in den Untergrund geht. Dass auch bei Geothermiebohrungen das Fracking-Verfahren angewendet werden kann, ist richtig. In diesen Fällen soll künftig auch eine Beweislastumkehr gelten, wenn Schäden auf die Bohrungen zurückzuführen sein könnten. Dann müssen künftig nicht mehr die Bürger dies beweisen, sondern die Unternehmen zeigen, dass etwa ein Erdbeben nicht auf Fracking zurückzuführen sei.

Die jetzt vorliegenden Regelungsentwürfe werden derzeit im parlamentarischen Verfahren behandelt. Dabei ist davon auszugehen, dass die Regelungen nochmals verschärft werden.

Ich habe bisweilen den Eindruck, dass die gesellschaftliche Diskussion, die über das Fracking-Verfahren geführt wird, auf eine emotionale und hysterische Ebene gehoben wird. Ich finde es aber wichtig, sachlich über die Vor- und Nachteile, über mögliche Gefahren und Risiken zu sprechen, die Fracking möglicherweise mit sich bringt. Für mich gilt jedenfalls, dass der Schutz von Gesundheit, Umwelt und Trinkwasser Vorrang hat. Das muss der Maßstab für Entscheidungen sein.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger