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Clemens Binninger
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Frage von Klaus H. •

Frage an Clemens Binninger von Klaus H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Binninger,

meine Frau hatte ein schwere Operation am Fuss und ist seit eineinhalb Jahren krank geschrieben. Während der Zeit erhielt sie Krankengeld von ihrer Krankenkasse bzw. Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung. Heute erklärte mir mein Steuerberater, dass diese Zahlungen nicht besteuert werden, sagte mir aber gleichzeitig, dass mein Einkommen aufgrund des Progressionsvorbehaltes höher besteuert wird. Wieso sagt man, dass die Zahlungen der Krankenkasse bzw. der Rentenversicherung steuerfrei sind, aber durch die Hintertür Steuereinnahmen generiert werden? Ich bitte Sie um Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Hintz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hintz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum sogenannten Progressionsvorbehalt, die ich gerne beantworte.

Für die Berechnung der Einkommensteuer sind grundsätzlich zwei Größen relevant und zwar erstens das zu versteuernde Einkommen sowie zweitens der persönliche Steuersatz. Beide Größen werden vom Finanzamt nach Abgabe der Steuererklärung individuell ermittelt.

Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden grundsätzlich alle Einnahmen berücksichtigt - also beispielsweise Gehaltszahlungen, Rentenzahlungen und Mieteinnahmen. Allerdings gibt es Ausnahmen für bestimmte Zahlungen: Arbeitslosengeld, Elterngeld und Krankengeld werden zum Beispiel ausdrücklich bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens außen vor gelassen. Solche Zahlungen zählen also nicht zu dem zu versteuernden Einkommen und müssen daher auch nicht versteuert werden. Sie sind folglich steuerfrei.

Bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes gelten dagegen andere Regeln: Hier gilt das Prinzip der leistungsgerechten Besteuerung. Das bedeutet der persönliche Steuersatz steigt mit steigender Leistungsfähigkeit in zunehmendem Maße - also progressiv - an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass steuerfreie Zahlungen (Arbeitslosengeld, etc.) ebenso wie steuerpflichtige Zahlungen (Gehaltszahlungen, etc.) die Leistungsfähigkeit in der Gesamtbetrachtung erhöhen. Folglich führen solche steuerfreien Zahlungen zu einer Erhöhung des persönlichen Steuersatzes und damit zu einer höheren Besteuerung der ohnehin steuerpflichtigen Einnahmen.

Dieser sogenannte Progressionsvorbehalt ist eine komplizierte Regelung im deutschen Steuerrecht, die leider immer wieder zu Missverständnissen bei Bürgerinnen und Bürgern führt. Wie bei anderen komplizierten steuerrechtlichen Regelungen auch, war das dahinter stehende Anliegen, die steuerliche Belastung möglichst gerecht und sozial ausgewogen zu verteilen. Deshalb wirkt sich die Zahlung von Krankengeld zwar nicht auf die Höhe des zu versteuernden Einkommens aus, aber auf den persönlichen Steuersatz.

Ihrer Frau wünsche ich baldige Genesung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger