Frage an Clemens Binninger von Daniel H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Binninger,
danke für Ihre Antwort vom 18.05.2015, allerdings hat mich eine Ihrer Aussagen sehr verwundert:
"In diesem Zusammenhang Kritik an der amerikanischen Außenpolitik der letzten 60 Jahre zu üben, ist wohlfeil, bringt uns aber in der Sache nicht weiter."
Ist das Ihre Antwort auf meine Frage, ob Sie sich für eine Umsetzung der Forderungen vom Historiker Prof. Josef Foschepoth nach echter Demokratie einsetzen werden?
Was meinen Sie mit "bringt uns aber in der Sache nicht weiter"? In der Terrorismusbekämpfung?
Das war auch nie die Intention dieser Forderungen von Herrn Prof. Foschepoth, sondern die um Welten wichtigere Intention der Wiederherstellung einer echten Demokratie in einer dann endlich souveränen Bundesrepublik Deutschland.
Meinen Sie nicht auch, dass uns z.B. folgende Forderung von Herrn Prof. Foschepoth in der "Sache" echte Demokratie enorm weiterbringen würde?:
4. Die Stärkung der Gewissensentscheidung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages durch die Wiedereinführung des §100 (3) StGB Landesverrat (sog. Whistleblowerparagraphen) von 1951-1968:
"Ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages, der nach gewissenhafter Prüfung der Sach- und Rechtslage und sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen sich für verpflichtet hält,
einen Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes oder eines Landes im Bundestag oder in einem seiner Ausschüsse zu rügen und dadurch ein Staatsgeheimnis öffentlich bekannt macht, handelt nicht rechtswidrig, wenn er mit der Rüge beabsichtigt, einen Bruch des Grundgesetzes und der Verfassung eines Landes, abzuwehren."
Quelle: [1] "Foschepoth: "Überwachungsstaat Deutschland" (2/2) beim Whistleblower Award an Edward Snowden" (Forderungen ab Minute 17:38)
Ich frage erneut: Werden Sie sich in Zukunft für die Umsetzung dieser Forderungen von Prof. Josef Foschepoth nach echter Demokratie einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Haaser
Sehr geehrter Herr Haaser,
haben Sie Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne beantworte.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages genießen laut Art. 46 unseres Grundgesetzes Indemnität. Das heißt, dass sie zu keiner Zeit wegen Äußerungen, die sie im Deutschen Bundestag oder einem seiner Ausschüsse getan haben, gerichtlich verfolgt werden dürfen. Eine ergänzende Spezialregelung im Strafgesetzbuch hätte in meinen Augen allenfalls symbolischen Wert. Den von Ihnen propagierten Mehrwert für eine - nach Ihrer Diktion - „echte Demokratie“ sehe ich hingegen nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger