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Frage von Helmut E. •

Frage an Clemens Binninger von Helmut E. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Binninger!

Deutschlandweit verkauft die Firma Boesche aus Hamburg Klassenlotterielose
am Telefon(!) auf "nicht einwandfreie Art und Weise":

Link-Beweis:
http://www.sueddeutsche.de/geld/betrug-am-telefon-bei-anruf-gefahr-1.982019-2

Wie weit sind Gesetzesvorhaben gediehen, nach denen solche Losverkäufe nur noch per schriftlichem Vertrag abgeschlossen werden dürfen? Dieses Gesetz wird in der Broschüre "Ratgeber Verbraucherschutz kompakt" des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, Ausgabe März 2013, Seite 47, für die Zukunft von der Bundesregierung versprochen.

Mit bestem Dank für Ihre Antwort und freundlichen Grüssen
HelmutEpple

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Epple,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Sie beziehen sich auf die Broschüre „Ratgeber Verbraucherschutz kompakt“ des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung aus dem März 2013. Diese Broschüre liegt inzwischen in einer neuen Auflage vor (siehe: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/03/2015-03-23-ratgeber-verbraucherschutz-kompakt-neu.html). Darin finden sich ab Seite 43 aktualisierte Ausführungen zum Telefon-Marketing.

Das Gesetzgebungsvorhaben, auf das eine frühere Ausgabe des Ratgebers Bezug nahm, wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Der Deutsche Bundestag hat § 675 BGB entsprechend ergänzt, so dass nun die Textform für Verträge über solche Losverkäufe zwingend vorgeschrieben ist. Betrügereien mit dem telefonischen Losverkauf, wie sie die Süddeutsche Zeitung in dem von Ihnen angeführten Artikel aus dem Jahr 2010 beschreibt, dürften damit der Vergangenheit angehören.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger