Frage an Clemens Binninger von Helmut E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Clemens Binninger!
Bereits im Jahr 2003 waren faire Vertragsbedingungen für Betreiber von Postagenturen, vor allem im ländlichen Raum, ein Thema, z.B. im bayerischen
Landtag. Damals setzte sich der Bayerische Wirtschaftsminister für diese
Agenturbetreiber beim Bund ein.
Beweis: Protokoll Bayerischer Landtag aus 2003, Seite 8292 f (siehe Link):
WAs ihre Meinung zum Thema "Faire Vertragsbedingungen für Postagenturbetreiber durch die Deutsche Post", zum heutigen Zeitpunkt im Jahr 2015? Sehen Sie erneut Handlungsbedarf durch den Bund gegenüber der Deutschen Post AG?
Mit bestem Dank im voraus für Ihre Antwort und freundlichen Grüssen
Helmut Epple
Sehr geehrter Herr Epple,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. April 2015 zu den Vertragsbedingungen für Postagenturen.
Gesetzlich ist die Deutsche Post dazu verpflichtet, die flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen auch außerhalb der großen Städte zu gewährleisten. In den vergangenen Jahren wurden zwar zahlreiche Postämter geschlossen. Aber die Deutsche Post hat andere Unternehmen beauftragt, sogenannte Postagenturen vor Ort zu betreiben. Selbstverständlich müssen deren Betreiber fair vergütet werden, damit die Versorgung mit Postdienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger sichergestellt bleibt.
Grundsätzlich obliegt es zunächst der Deutschen Post und den jeweiligen Agenturbetreibern, sich über die Vertragsbedingungen zu verständigen. Zuletzt hat die Deutsche Post ihre Vertragsbedingungen im Juli 2014 geändert. Das hat zu öffentlicher Kritik einzelner Agenturbetreiber geführt. Mir ist aber nicht bekannt, dass sich durch die neuen Vertragsbedingungen besondere Änderungen oder Probleme für die Betreiber von Postagenturen in meinem Wahlkreis Böblingen ergeben hätten.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger