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Frage von Laura T. •

Frage an Clemens Binninger von Laura T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Binninger,
in mir macht sich Entrüstung breit, wenn ich den Fall "Edathy" mitverfolge. Der gerichtliche Deal ist für mich als Mutter nicht ansatzweise befriedigend. Ich frage mich wirklich, wie Ihre Meinung zu diesm Thema ist und viel mehr noch, ob dies von ihrer Partei hingenommen wird oder ob Sie jetzt schon etwas planen um den Schutz unserer Kinnder zu gewährleisten ?
Es kann doch nicht angehen, dass aufgrund schwammiger Gesetze so ein "Mensch" wie Herr Edathy, mit so einerm nichtigen Abkommen davon kommt, und dabei ist mir egal, ob die Bilder nicht ganz als pornografisch einzuordnen sind, denn die Kinder sind das Wertvollste und Unschuldigste unserer Gesellschaft und haben somit den größtmöglichsten Schutz verdient. Vorallem hinsichtlich ihrer Unschuld.
Mit freundlichem Gruß
Laura Tegtmeyer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Tegtmeyer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich kann Sie gut verstehen, bitte aber um Ihr Verständnis, dass ich mir zum Verfahren bzw. zur Verfahrenseinstellung im konkreten Fall kein Urteil anmaße. Es handelt sich hier um eine rechtliche Entscheidung, bei der ein unabhängiger Richter das Verfahren mit Zustimmung der ermittelnden Staatsanwaltschaft gegen eine Geldbuße eingestellt hat.

Ich stimme Ihnen zu, dass Kinder- und Jugendschutz von höchster Bedeutung ist. Deswegen hat der Bundestag im letzten Jahr reagiert und eine Gesetzesverschärfung des Sexualstrafrechts vorgenommen: Das Gesetz unterstreicht und ergänzt u.a. die Regelungen bezüglich der Strafbarkeit von Kinderpornografie und des Zugangs zu Kinderpornografie im Internet. Eine generelle Information [
www.bmjv.de] und ein Factsheet [
www.bmjv.de] zum Gesetz bieten die Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV).

Ein besonders wichtiges Instrument in der Strafverfolgung fehlt uns allerdings bislang noch: Die Vorratsdatenspeicherung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich schon seit vielen Jahren dafür ein und wird auch nicht von ihrer Forderung ablassen, denn es liegt im elementaren Interesse unserer eigenen Sicherheit, dass unsere Sicherheitsbehörden unter engen Voraussetzungen auf Telekommunikationsdaten zugreifen können, wenn sie zur Strafverfolgung benötigt werden. Gerade bei der Bekämpfung der Kinderpornographie sind diese Verbindungsdaten oftmals der einzige Ermittlungsansatz.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger