Frage an Clemens Binninger von Rebekka R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Binninger,
Angesichts der gerade wieder aufkommenden Frage nach der Vorratsdatenspeicherung (VDS), würde mich ihre Position dazu interessieren.
Persönlich halte ich nichts von dieser Idee. VDS stellt jeden Bürger unter Generalverdacht. Sie hebelt damit unser Rechtsverständis aus, und damit unsere Verfassung.
Was mich noch mehr besorgt, ist der Stellenabbau bei der Polizei. Trotz steigender "Terrorgefahr" werden immer mehr Stellen gestrichen. Dies kritisierte bereits der Chef der Polizeigewerkschaft.
Eine Antwort ihrerseits würde mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Rebekka Ried
Sehr geehrte Frau Ried,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Ich befürworte die Vorratsdatenspeicherung, um schwerste Straftaten zu ahnden. Entscheidend bei der Einführung von Mindestspeicherfristen/Vorratsdatenspeicherung ist natürlich, die richtige Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu finden. Dazu haben wir klare Vorgaben sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch erst im vergangenen Jahr vom Europäischen Gerichtshof erhalten. Beide Gerichte, deren Entscheidungen ich unten verlinkt habe, haben betont, dass Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsverkehrsdaten verfassungsrechtlich als auch europarechtlich zulässig sind, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Europäische Gerichtshof hat hier angemahnt, dass sich die Speicherung auf das zur Zielerreichung Notwendige beschränken muss.
Klar begrenzte Speicherfristen, keine Inhalte, eine Differenzierung der Speicherfrist nach der Art der Daten, hohe Hürden für den Zugriff inklusive Richtervorbehalt, Datenschutzkontrollen, das Vorliegen eines konkreten Verdachts auf schwere Straftaten und die Speicherung bei den Telekommunikationsunternehmen innerhalb der EU - das sind die wesentlichen Aspekte, die es nach den Urteilen zu berücksichtigen gilt. Vor diesem Hintergrund wäre die Einführung von Mindestspeicherfristen sowohl mit Blick auf die Wahrung der Grundrechte als auch die Gewährleistung von Sicherheit in unserem Land angemessen umsetzbar - eine Position die ich mit dem Bundesverfassungsgericht ( http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html ) und dem Europäischen Gerichtshof ( http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=150642&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=717616%20-%20Footnote* ) teile. Zu behaupten, dass dadurch die Verfassung ausgehebelt würde, geht meines Erachtens daher zu weit.
Ihre Bedenken hinsichtlich der bisweilen prekären Personalsituation bei den Polizeien teile ich. In Baden-Württemberg etwa sehen wir, dass die Polizeireform dazu geführt hat, dass Kräfte an einer Stelle gebündelt werden, wo sie an einer anderen fehlen. Auf dem Land etwa fehlen momentan ca. 1000 Polizisten. Wenn die CDU nach der Landtagswahl 2016 wieder in Baden-Württemberg regieren sollte, werden bei der Polizeireform Korrekturen vorgenommen. Zumindest auf Bundesebene hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundeshaushalt 2015 im Bereich Innere Sicherheit einiges erreichen können. Zum Beispiel bei der Bundespolizei: Neben etwa 200 neuen Stellen für den Objektschutz bei der Deutschen Bundesbank erhält sie weitere 200 Stellen, gut 110 Millionen Euro Personalmittel und 20 Millionen Euro für Fahrzeuge und Schutzkleidung. Zudem wird die Personalstruktur durch Stellenhebungen verbessert.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger