Frage an Clemens Binninger von Doris S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Binninger,
kürzlich beschloß die EU-Kommission die Förderung des AKW-Neubaus in Großbritannien (Hinkley Point).
Gegen diese Entscheidung will die östereichische Regierung eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen. Die deutsche Bundesregierung hat sich dagegen ausgesprochen, sich dieser Klage anzuschließen.
Sie haben ebenfalls gegen eine Beteiligung an dieser Klage gestimmt.
Könnten Sie mir Ihre Gründe dafür nennen?
Wie läßt sich das mit der erklärten Absicht Deutschlands vereinbaren, hierzulande aus der Kernenergie aus- und auf erneuerbare Energie umzusteigen?
Teilen Sie die Ansicht der CDU zum Thema Energiewende nicht?
Sind Sie sich darüber im Klaren, dass die Entscheidung der EU-Kommission Ansprüche anderer Länder nach sich ziehen kann, die nun ebenfalls Förderungen für den Neubau von AKWs haben möchten?
Meiner Auffassung nach ist man entweder für oder gegen Kernenergie. Sie im eigenen Land abzulehnen, diese Technik aber in einem anderen EU-Land mit Fördergeldern der EU zu unterstützen, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Daher bin ich der Meinung, dass gegen diese Entscheidung unbedingt geklagt werden muss.
Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Schwartz
Sehr geehrte Frau Schwartz,
nach den Bestimmungen des EU-Vertrags können die Mitgliedstaaten ihren Energiemix frei festlegen. Das Vereinigte Königreich hat beschlossen, die Kernenergie zu fördern ˗ eine Entscheidung, die unter seine nationale Zuständigkeit fällt. Werden allerdings Unternehmen mit öffentlichen Zuwendungen unterstützt, ist die europäische Kommission verpflichtet zu prüfen, ob dies im Einklang mit dem EU-Beihilferecht geschieht, das den Wettbewerb im Binnenmarkt gewährleisten soll. Diese Beihilfeverfahren ˗ um ein solches Verfahren ging es auch in dieser Entscheidung der EU-Kommission ˗ sind bilaterale Verfahren, vergleichbar zum Beispiel mit den Verhandlungen Deutschlands mit der EU um die Besondere Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz. In dem Falle mischen sich andere Staaten nicht in die Verhandlungen ein. Vermutlich erst Anfang 2015 kann mit einer Veröffentlichung des Beschlusses der Europäischen Kommission gerechnet werden kann. Dann beginnt die zweimonatige Klagefrist für Dritte. Erst mit der Veröffentlichung kann die Bundesregierung den Beschluss der Kommission faktisch und rechtlich prüfen, dann wird sie über eine Klage entscheiden.
Nichtsdestotrotz hält Deutschland am Ziel des Atomausstiegs und der Implementierung erneuerbarer Energien fest. Das unterstütze auch ich.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger