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Frage von Rainer Kahlfuß D. •

Frage an Clemens Binninger von Rainer Kahlfuß D.

Betr.:Ihre Ablehnung von Schiedsgerichten bei TTIP und CETA

Im Ablehnungsbeschluss des Ausschusses für Wirtschaft und Energie forderte die Fraktion CDU/CSU, dass "Schiedsgerichtsverfahren nicht per se zu verurteilen seien".

Was sind Ihre Gründe für die Ablehnung von Schiedsgerichtsverfahren bei TTTIP+CETA ? Sie wollen mit Ihrer Entscheidung uns Steuerbürger haften lassen ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Kahlfuß,

Sie beziehen sich vermutlich auf eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundestages (Drucksache 18/2646) vom 24.09.2014. Darin wird auch mit den Stimmen von CDU/CSU empfohlen, einen Antrag der Grünen (Drucksache 18/1458) abzulehnen, dem zufolge keine Schiedsgerichtsverfahren in den Freihandelsabkommen TTIP und CETA festgeschrieben werden sollen.

Die Fraktion der CDU/CSU hat in der Beschlussempfehlung betont, dass Schiedsgerichtsverfahren nicht per se zu verurteilen seien. Vielmehr stellten sie ein etabliertes Verfahren auf internationaler und nationaler Ebene dar, um Streitigkeiten beizulegen. Auch wenn man den Antrag der Grünen in dieser Form ablehne, sei man für Diskussionen offen, ob Einschränkungen der Schiedsgerichtsverfahren erforderlich seien, etwa hinsichtlich der Veröffentlichung von allen Gerichtsunterlagen.

Diese Position teile ich. Deutschland hat seit Jahrzehnten zahlreiche Investitionsschutzabkommen vor allem mit Entwicklungsländern geschlossen, um die Investitionen deutscher Unternehmen unter schwierigen rechtsstaatlichen Bedingungen im Ausland zu sichern. Das lag und liegt in unserem Interesse. Als OECD-Staat gewähren die USA und Kanada europäischen Investoren allerdings weitgehenden Rechtsschutz vor ihren nationalen Gerichten. Genauso steht US-amerikanischen Investoren ausreichender Rechtsschutz in Deutschland zu. Unter diesen Umständen besteht aus meiner Sicht kein zwingender Grund, einen zusätzlichen Rechtsweg über Schiedsgerichte einzuräumen.

Ich warne aber bei diesem Thema vor pauschalen Argumenten, die ideologisch oder parteipolitisch motiviert sind. Am Ende kommt es sehr darauf an, wie die Regelungen im Detail aussehen.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger