Frage an Clemens Binninger von Stefan G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Binninger
mit welchen Mitteln wollen Sie in Zukunft die Kosten für Pensionen von Beamten aufbringen. Wie ist Ihre Meinung zur Angleichung von Pensionen an Renten?
Mit freundlichem Gruß
Stefan Groß
Sehr geehrter Herr Groß,
gerne gehe ich auf Ihre Frage ein. Allerdings kann ich Ihnen als Bundestagsabgeordneter nur mit Blick auf den Bund antworten, da die Länder ein eigenständiges Beamtenrecht haben und auch eigenständig die Beamtenpensionen finanzieren müssen. Genauere Informationen zur Reform der Beamtenversorgung finden Sie auf der Homepage des Bundesinnenministeriums: http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Moderne-Verwaltung/Dienstrecht/Beamte/Versorgung/FAQ/faq_node.html
Eine Angleichung zwischen Renten und Pensionen ist nicht möglich, weil es sich um zwei sehr unterschiedliche Systeme handelt, die komplett anders ausgestaltet sind. Rentenreformen wurden aber in der Vergangenheit - soweit möglich - inhaltsgleich übertragen (etwa bei der Rente mit 67, Kürzungen bei der Anerkennung von Ausbildungs- und Hochschulzeiten). Am Ende gibt es in beiden Bereichen unterschiedliche Regelungen, die sich jeweils unterschiedlich auswirken. So werden etwa die Besoldungs- und Versorgungserhöhungen „gedämpft“, so dass das Versorgungsniveau für Pensionäre im Ergebnis um 2 Prozent sinkt. Diese Gelder werden wiederum genutzt, um eine Versorgungsrücklage zu bilden, die derzeit rund 7 Milliarden Euro beträgt. Aus dieser Rücklage wird in Zukunft ein Teil der Pensionen bezahlt. Außerdem baut der Bund seit 2007 für alle neu eingestellten Beamten einen Versorgungsfonds auf. In diesem Fonds wird Kapital für zukünftige Pensionszahlungen zurückgelegt.
Zum größten Teil werden die Pensionen aber zukünftig (wie bisher auch) aus Steuermitteln bezahlt. Hier zeigt sich ein sehr stabiles Bild für die Zukunft. Setzt man die zukünftigen Versorgungsausgaben für Pensionäre mit den zukünftig erwarteten Steuereinnahmen ins Verhältnis (sog. Versorgungs-Steuer-Quote) zeigt sich, dass selbst bei einer Erhöhung der Pensionen um durchschnittlich 2,6 Prozent pro Jahr der Anteil der Pensionsausgaben an den Steuereinnahmen weitgehend konstant bleibt. So steigt er von derzeit etwa 2,1 Prozent auf 2,2 Prozent im Jahr 2035 und sinkt dann wieder auf etwa 2,0 Prozent im Jahr 2050. Nähere Informationen dazu finden Sie auch im Fünften Versorgungsbericht der Bundesregierung, ab Seite 79 ( http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED_Verwaltung/Oeffentlicher_Dienst/Beamte/versorgungsbericht5.pdf?__blob=publicationFile )
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger