Frage an Clemens Binninger von Helmut E. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Binninger!
Was kann der Bundestag tun, um die Situation von Opfern des "Internationalen Organisierten Kriminellen Frauenhandels" auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und in Europa zu verbessern?
Was ist Ihre Meinung zu den Vorschlägen der Polizei-Gewerkschaft dazu, die zu einer weitgehenden Rücknahme von gut gemeinten, aber schlecht gemachten Gesetzesänderungen der früheren "Schröder-Regierung" zu dem Thema "Organisierter krimineller Frauenhandel" aus den Jahren ab ca. 2001 rät, siehe nachfolgender Link:
Mit bestem Dank im voraus für Ihre rasche Antwort und freundlichen Grüssen
Helmut Epple
Sehr geehrter Herr Epple,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Prostitutionsgesetz der Rot-Grünen Bundesregierung, das 2002 in Kraft getreten ist, hat bei weitem nicht den gewünschten Effekt der Stärkung der Rechte von Prostituierten erreicht. Deswegen macht sich die Union für eine Änderung des Gesetzes stark: Im April ist von der CDU/CSU-Fraktion ein Eckpunkte-Papier vorgestellt worden, nun sind die Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen in Verhandlungen darüber getreten.
Der Schutz der Opfer von Zwangsprostitution steht im Vordergrund, deswegen sollen nach den Vorstellungen der CDU/CSU-Fraktion unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen werden:
• Das Mindestalter für Prostitution soll auf 21 Jahre gehoben werden, damit Heranwachsende vor unbedachtem Handeln geschützt werden.
• Anmeldepflicht, regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und mehr Sozial- und Beratungsangebote sollen Hemmschwellen senken, sodass Prostituierte immer wieder mit Behörden und Institutionen in Verbindung treten. Opfer von Zwangsprostitution können so besser erkannt und geschützt werden.
• Für Bordelle muss es des Weiteren eine behördliche Erlaubnispflicht geben; Menschenunwürdige Praktiken, wie Flatrate-Modelle, sollen verboten werden.
• Ausländische Zwangsprostituierte, die häufig Opfer von Menschenhandel sind, sollen ein verbessertes Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie am Strafverfahren mitwirken. Weil sich eine strafrechtliche Verfolgung von Menschenhändlern und Zuhältern bislang schwierig gestaltet hat, soll künftig die Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung auch beim Verdacht der Zuhälterei möglich sein.
• Darüber hinaus muss das eingeschränkte Weisungsrecht abgeschafft werden, denn die Prostituierten müssen über Art und Umfang ihrer Sexualkontakte selbst entscheiden können. Das muss auch gelten, wenn sie sich im Angestelltenverhältnis befinden.
• Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält es außerdem für richtig, dass die Strafbarkeit von Freiern von Zwangsprostituierten, soweit sie wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuellen Handlungen missbrauchen, ebenfalls eingeführt werden sollte. Für den Fall, dass der Freier die Zwangsprostitution anzeigt, hält die CDU/CSU allerdings eine Straffreiheit für richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger