Frage an Clemens Binninger von Peter S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Binninger,
ich habe in der Sendung "Quer" des bayrischen Rundfunks folgenden Beitrag ( http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/quer/140508-quer-arztkartell-100.html ) uber das Arzt-Betrugskartell und die Handhabung durch die bayerische Justiz diesbezueglich. Wie sie vielleicht wissen, wurden die Strafverfahren nie eroeffnet, obwohl das LKA Bayern die Sache durchermittelt hatte und die Strafbarkeit des Handelns ausser Frage steht. Waere dieser Fall in China oder Nigeria derart ´geloest" worden, wuerde ich denken gut so ist das in ausgemachten korrupten Bananenrepubliken, aber es passiert mitten in Deutschland und offensichtlich kann eine Landesregierung, Justizfaelle, wenn es denn passt, kurzerhand wie in einem Unrechtsstaat erledigen. Mich wuerde jetzt interessieren warum nicht bspw. der Bundesstaatsanwalt gegen die Justiz in Bayern ermittelt? Offensichtlich macht es ja wenig Sinn Strafanzeigen bei den zustaendigen Behoerden in Bayern zu erstatten, denn die LKA-Beamten sind ja jetzt selbst der Verfolgung ausgesetzt, weil sie eben dieses Recht wahrgenommen haben. Welche juristischen Moeglichkeiten hat ein Buerger in einem solchen Fall? Oder muss man das so hinnehmen wie in China?
Sehr geehrter Herr Stauvermann,
gerne antworte ich auf Ihre Anfrage. Ich bitte aber um Verständnis, dass ich den von Ihnen angesprochenen Vorfall in Bayern nicht bewerten kann, weil mir lediglich die Medienberichterstattung dazu vorliegt.
Der Generalbundesanwalt (häufig auch als Bundesanwaltschaft bezeichnet) kann jedenfalls nicht eingeschaltet werden, weil er im Kern nur für Staatsschutzdelikte zuständig ist. Er ist damit weder für Betrugsdelikte noch für etwaige strafrechtliche oder disziplinarrechtliche Verfahren, die sich gegen Länderstaatsanwaltschaften richten, zuständig. Solche Verfahren fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Die Frage, ob Mitarbeiter der Staatsanwaltschaften München oder Augsburg, von denen in den Medien die Rede ist, in irgendeiner Form zu belangen sind, ist auf Landesebene zu klären.
Darüber hinaus hat die bayerische Staatsregierung bereits angekündigt, sich noch einmal mit dem Verfahren zu befassen. Auch wäre eine parlamentarische Untersuchung durch den Landtag möglich, über die in den Medien in diesen Tagen gesprochen wird.
Mit freundlichen Grüße
Clemens Binninger