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Frage von Hof H. •

Frage an Clemens Binninger von Hof H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Damen und Herren,

warum ist es nötig für die alten Lebensversicherungen das Gesetz zu ändern (Barbewertungsreserven). Möchten Sie die Taschen der großen Versicherungen noch mehr füllen und das Geld nicht lieber dem Volk lassen?
Mfg

Hans-Jörg Hof

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hof,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. April 2014, die ich gerne beantworte.

Es gibt in der Tat Überlegungen, die gesetzlichen Regelungen für die Auszahlung von Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen zu ändern. Das zuständige Bundesfinanzministerium erarbeitet hierzu Vorschläge. Die zuständigen Fachpolitiker werden diese Vorschläge genau prüfen. Gerne erläutere ich Ihnen die Hintergründe:

Der Auszahlungsbetrag eines Lebensversicherungsvertrages setzt sich aus drei Elementen zusammen. Dabei handelt es sich erstens um die bei Vertragsabschluss garantierte Leistung, zweitens um die Überschussbeteiligung und drittens um die Beteiligung an den Bewertungsreserven. Die Reformüberlegungen beziehen sich ausschließlich auf die Bewertungsreserven als drittes Element. Die Garantieleistung und die Überschussbeteiligung werden nicht angerührt.

In diesem Zusammenhang ist wichtig, zu wissen, dass Versicherte erst seit 2008 überhaupt an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Seinerzeit hat der Deutsche Bundestag das Versicherungsvertragsgesetz zugunsten der Versicherten entsprechend geändert. Wer also vor 2008 eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, konnte bei Vertragsabschluss nicht mit einer späteren Auszahlung der Bewertungsreserven rechnen und kann sich auch heute nicht darauf berufen.

Bewertungsreserven entstehen folgendermaßen: Das von den Versicherten eingezahlte Geld legt das Versicherungsunternehmen zum Beispiel in sicheren Bundesanleihen an. Wenn der Preis für eine solche Bundesanleihe im Bestand des Versicherungsunternehmens am Markt über den Preis steigt, zu dem das Versicherungsunternehmen diese Anleihe ursprünglich erworben hat, fallen Bewertungsreserven an. Bei festverzinslichen Wertpapieren wie Bundesanleihen sind aktuell verhältnismäßig hohe Bewertungsreserven angefallen, weil die Zinsen besonders niedrig und die Preise für Anleihen dementsprechend hoch sind.

Würden wir die gesetzlichen Regelungen aus dem Jahr 2008 auch in der jetzigen Niedrigzinsphase unverändert beibehalten, würde dies dazu führen, dass diejenigen Versicherten, deren Verträge aktuell fällig werden und die einen deutlich höheren Garantiezins erhalten, auch noch verhältnismäßig hohe Bewertungsreserven ausgezahlt bekommen. Dies würde aber zulasten derjenigen Versicherten gehen, deren Verträge erst in den nächsten Jahren oder noch später fällig werden. Weil die Preissteigerung bei den Anleihen nur vorübergehend ist und sozusagen nur „auf dem Papier“ besteht, müssten diese Zahlungen faktisch aus dem Kapitalbestand aller Versicherten erbracht werden.

Auf dieses Problem der Lebensversicherungen hat die Deutsche Bundesbank in ihrem Finanzstabilitätsbericht 2013 hingewiesen. Für die Lebensversicherer werde es immer schwieriger, die Garantieverzinsung zu erwirtschaften und zunehmend würden auch die finanziellen Puffer der Lebensversicherer aufgezehrt, analysiert die Bundesbank. Daher hält sie es für erforderlich, die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven im Sinne der Finanzstabilität solide und nachhaltig zu regeln.

Die Politik ist nun gefordert, eine solche solide und nachhaltige Regelung zu finden, die einen fairen Ausgleich unter den Versicherten schafft. Meine Kolleginnen und Kollegen in den zuständigen Ausschüssen werden sich um eine gerechte Lösung bemühen. Aktuell wird zum Beispiel über die Ausweitung der Überschussbeteiligung zugunsten der Versicherten diskutiert. Außerdem gibt es Überlegungen, die Provisionen der Versicherungsvermittler zu beschränken und die Dividendenausschüttung finanzschwacher Versicherungskonzerne einzuschränken. Das Ergebnis all dieser Überlegungen muss eine gerechte Lösung für diejenigen sein, die über Jahrzehnte in Lebensversicherungen eingezahlt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger