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Frage von Gerhard R. •

Frage an Clemens Binninger von Gerhard R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Binninger,

zu den geplanten Wirschaftssanktionen gegen Russland:

Gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung auch im Völkerrecht?

Trifft es zu, dass es nicht nur im Zusammenhang mit der Krim sondern auch anderswo einen aktuellen und schon länger dauernden Völkerrechtsverstoß(Siedlungen in Palästina) gibt?

Falls ja: Warum Sanktionen nur gegen Russland?

Darf die Bundesregierung deutsche Unternehmen zur Beachtung von Sanktionen gegen Russland zwingen oder ist dafür noch ein Gesetz erforderlich?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reth,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Wirtschaftssanktionen sind nicht automatische Rechtsfolge von Völkerrechtsverstößen, sondern ein außenpolitisches Druckmittel neben anderen. Ob Wirtschaftssanktionen das richtige Instrument sind, um bestimmte außenpolitische Ziele zu erreichen, ist eine politische Entscheidung, die für den jeweiligen Einzelfall unter Abwägung aller Umstände getroffen werden muss.

Diese politische Entscheidung liegt beim Rat der Europäischen Union, dem Vertreter aller Mitgliedsstaaten angehören. Die Entscheidungsgewalt auf europäischer Ebene anzusiedeln, ist sinnvoll, weil wir in der Europäischen Union einen gemeinsamen Binnenmarkt haben, in dem Waren und Dienstleistungen frei gehandelt werden. Zudem ist es sinnvoll, wenn die Europäische Union mit einer Stimme spricht und eine gemeinsame Außenpolitik betreibt.

Im Falle Russlands hat der Rat der Europäischen Union am 17. März 2014 eine entsprechende Verordnung erlassen ( http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:078:0006:0015:DE:PDF ), die für alle Mitgliedsstaaten verbindlich ist. Die Verordnung ist damit geltendes Recht in Deutschland, an das sich alle Unternehmen zu halten haben. Solche Wirtschaftssanktionen wurden nicht nur gegen Russland verhängt, sondern auch schon gegen andere Länder wie zum Beispiel Iran, Nordkorea und Syrien.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger