Frage an Clemens Binninger von Georg M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Binninger
ich habe einen handwerklichen Beruf erlernt, darf meinen Beruf aber nicht mehr ausüben. Weder das Arbeitsamt noch sonst jemand, haben mir eine Perspektive gegeben.
Auch wird eine Zweitausbildung vom Jobcenter nicht gefördert, auch nicht durch einen Hartz IV-Zuschuss. Die Erwerbsminderungsrente wurde mir nicht genehmigt, da ich in den letzten 5 Jahren nicht lückenlos gearbeitet habe. Meine private BU-Versicherung bezahlt hingegen, auch weil ich sie bereits mit 15 Jahren abgeschlossen habe.
Ich habe eine Krankheit, weiß nicht mehr, wie ich meine Rechnungen begleichen soll. Sogar Fahrkosten zu Ärzten muss ich aus dem Regelsatz bezahlen, da es der Krankenkasse nicht möglich ist diese zu bezahlen und auch das SGB II keine solche Erstattungsmöglichkeit hergibt.
Was tut Ihre Partei gegen den Ärztemangel ( Patientenstopp bei Hausärzten usw.) und gegen die Tatsache, dass sich viele Kranke im ländlichen Raum die Fahrten zu Fachärzten nicht mehr leisten können?
Alles was das Jobcenter will: Bewerbungen schreiben und andere Maßnahmen, die seit Jahren zu keinem Erfolg führen.
Selbst die Bewerbungskosten werden oftmals nicht bezahlt bzw. nur pauschaliert bezahlt. Ist diese indirekte Kürzung des Regelsatz korrekt?
Warum betrachtet man Arbeitslose nicht individueller? Warum gibt man kranken Menschen, die noch arbeiten wollen, keine geeigneten Job? Damit Sie 200 Euro mehr im Monat hätten, als mit Hartz IV. So schwer kann es doch nicht sein Menschen in Not zu helfen, oder?
Statt dessen stellen viele staatliche Stellen meines Erachtens Menschen ein, die entweder das "richtige" Parteibuch haben oder sonst über Vitamin B verfügen.
Wie Sie anhand dieses Links sehen, zahlen manche Jobcentern ihren Leitern Prämien für eine harte Handhabung gegen Arbeitslose:
http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/4000-euro-praemie-fuer-harte-jobcenter-chefs-article1733695.html
Ist so ein Verhalten nicht ungesetzesmäßig und unmenschlich?
Mit freundlichen Grüßen
Mayer
Sehr geehrter Herr Mayer,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich sieht die Sozialgesetzgebung eine individuelle Beratung und Betreuung durch die Jobcenter vor Ort vor. Die zuständigen Sachbearbeiter haben deshalb die Möglichkeit, aufgrund besonderer Lebenslagen zusätzliche Leistungen zu gewähren, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen.
Ich würde Ihnen in diesem Zusammenhang empfehlen, sich an das Caritas-Diakonie-Centrum in Tuttlingen zu wenden. Dort berät man Sie vertraulich und kostenlos über soziale Hilfen und unterstützt Sie insbesondere auch beim Kontakt mit dem Jobcenter. Hier die Kontaktdaten:
Caritas-Diakonie-Centrum
Bergstr. 14
78532 Tuttlingen
Tel.: 07461 969717-0
Fax: 07461 969717-29
tuttlingen@caritas-schwarzwald-alb-donau.de
Die Union hat sich für die Zeit nach der Bundestagswahl vorgenommen, die Bundesagentur für Arbeit zu beauftragen, bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen einen Schwerpunkt zu setzen. Durch weniger Bürokratie, klare Zielvorgaben, den Vorrang von Qualifizierung und eine anschließend deutlich bessere Vermittlung sollen insbesondere ältere Langzeitarbeitslose wieder einen Arbeitsplatz finden.
Wir wollen auch eine gut erreichbare Versorgung durch Ärzte und Krankenhäuser in ländlichen Gebieten sichern und dafür zum Beispiel die Attraktivität des Hausarztberufs steigern. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz haben wir wichtige Anreize gesetzt, die es für Ärztinnen und Ärzte attraktiver machen, sich an der Versorgung von ländlichen Regionen zu beteiligen. Auch für Apotheken im ländlichen Raum gleichen wir über eine sogenannte Notdienstpauschale einen Teil ihrer Mehrbelastung aus. Diesen Weg werden wir weitergehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Clemens Binninger