Frage an Clemens Binninger von Rick T. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Binninger,
Ihre Antwort auf die Frage zu "Jobticket für Alle" läßt natürlich viele Fragen offen!
Sie übersehen z. B. daß die Einräumung einer monatlichen kostenlosen Nutzung eines vom Arbeitgeber bereitgestellten Parkplatzes ein geldwerter Vorteil darstellt, den es eigentlich zu besteuern gilt. Warum findet dies Beteuerung nicht statt?
Dadurch findet eine Bevorzugung und einseitige Förderung der PKW-Nutzung mit den dadurch jeden Tag in den Ballungsräumen zu bexihtigenden Folgen von Stau und Umweltverschmutzung statt, der Sie als Politiker verantwortungs- und gedankenlos mit dieser Form von Ihrer Antwort gegenüberstehen!
Sehr geehrter Herr Tofano,
wir liegen bei dem Ziel, etwas gegen Staus in Ballungsräumen und Umweltverschmutzung zu tun, nicht so weit auseinander. Hier gibt es schon eine ganze Reihe Maßnahmen (von strengeren Abgasnormen und Umweltzonen über Verkehrslenkung bis hin zur Subvention des öffentlichen Nahverkehrs).
Mir geht es aber auch um die Frage des „Wie?“. Ob ein Unternehmen den Zuschuss für das Job-Ticket seiner Mitarbeiter erhöhen will oder Parkgebühren für seine Parkplätze verlangen möchte, soll das Unternehmen selbst entscheiden. Und ob ein Arbeitnehmer ein Job-Ticket nutzen möchte oder nicht, ist seine eigene Entscheidung. Natürlich ist der Staat in der Pflicht, Rahmenbedingungen zu setzen und Angebote zu machen, indem der Bund z. B. den öffentlichen Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr jährlich insgesamt mit 8,6 Mrd. Euro fördert. Es muss aber nicht alles durch Vorschriften reguliert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger