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Frage von Helmut E. •

Frage an Clemens Binninger von Helmut E. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter BINNINGER!

Am 30.7.2013 berichteten die Stuttgarter Nachrichten online über einen
neuen "Rockerkrieg" zwischen "Moguls" und Hells Angels".

Beweis:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.grosseinsatz-beim-henkersfest-verbotene-bande-sucht-aerger-mit-hells-angels.eff18476-9672-479e-8710-87a544e4933d.html

Warum sind beide Rockerbanden noch nicht deutschlandweit verboten?

Mit bestem Dank für eine baldige Antwort und freundlichen Grüssen
Helmut Epple

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Epple,

über die sog. Rockerkriminalität ist in den letzten Jahren verstärkt in den Medien berichtet worden. Rockervereinigungen sind teilweise in die organisierte Kriminalität und Schwerkriminalität involviert. Dementsprechend haben die Länderpolizeien und das Bundeskriminalamt die Szene im Blick und es werden auch immer wieder Vereinsverbote verhängt. Zuletzt hat beispielsweise das Bundesinnenministerium den „Regionalverband Gremium MC Sachsen" (einen Zusammenschluss mehrerer Clubs) im Juli 2013 verboten. Das Innenministerium Brandenburg hat ebenfalls im Juli 2013 die „Hells Angels Oder City“ verboten. Über beide Verbote wurde in den Medien berichtet.

Nach § 3 Abs. 2 des Vereinsgesetzes kann jeweils die oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde für Vereine und Teilvereine, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken, ein solches Verbot verhängen. Der Bundesminister des Innern kann Vereine und Teilvereine, deren Organisation oder Tätigkeit sich über das Gebiet eines Landes hinaus reicht, verbieten. Ein Verbot erstreckt sich nach § 3 Abs. 3 des Vereinsgesetzes, wenn es nicht ausdrücklich beschränkt wird, auf alle Organisationen, die dem Verein derart eingegliedert sind, dass sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse als Gliederung dieses Vereins erscheinen (Teilorganisationen).

Da es sich um ein sehr sensibles Feld handelt, bitte ich um Verständnis, dass ich über die Rechtslage hinaus keine weiteren Angaben machen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger