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Clemens Binninger
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Frage von Wolfgang P. •

Frage an Clemens Binninger von Wolfgang P. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Binninger,

meine Frage lautet:
Warum müssen Arbeitgeber für Rentner mit einem Mini Job Beiträge an die Bundesknappschaft bezahlen ?
Diese Beiträge wirken sich bei Rentnern weder auf die Versicherungslaufzeit noch monitär aus.
Da ich nach 49 Versicherungsjahren mit 63 Jahren in den Ruhestand ging wäre eine Anrechnung bei der Versicherungszeit zu begrüßen.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Persinger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Persinger,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Rentenversicherung bei geringfügig Beschäftigten, die ich gerne beantworte.

Bei der Einführung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ging es darum, einen rechtlichen Rahmen für die Beschäftigung von z.B. Schülern, Studenten, Hausfrauen und Rentnern zu schaffen. Diese Arbeitnehmergruppe sollte möglichst nicht durch Sozialversicherungsbeiträge belastet werden. Die Arbeitgeber sollten sich aber trotzdem durch Pauschalbeiträge u.a. für Renten- und Krankenversicherung an der Finanzierung unseres Sozialstaates beteiligen.

Heute müssen Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigten einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent des Arbeitsentgelts an die Rentenversicherung abführen. Dies gilt auch dann, wenn der geringfügig Beschäftigte bereits Rentner oder Pensionär ist. Diese Pauschalbeiträge wirken sich allerdings bei dem beschäftigten Rentner nicht mehr auf die Rentenhöhe oder die Pflichtbeitragszeit aus, weil mit dem Beginn des Rentenbezugs das Erwerbsleben rechtlich als abgeschlossen gilt. Mit Rentenbeginn werden auf Grundlage der Versicherungszeit und der Beitragshöhe die Rentenzahlungen verbindlich und dauerhaft festgelegt. Wenn sich jemand einmal für den Renteneintritt entscheidet, gibt es daran kein Rütteln mehr.

Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung müssen die Arbeitgeber für jeden geringfügig Beschäftigten ohne Ausnahme bezahlen. Eine Sonderregelung für die Arbeitgeber von Rentnern und Pensionären einzuführen und auf Pauschalbeiträge bei dieser Personengruppe zu verzichten, hielte ich für falsch. Eine solche Sonderregelung würde der Idee hinter den Minijobs zuwiderlaufen, die Arbeitgeber durch Pauschalbeiträge an der Finanzierung unseres Sozialstaates zu beteiligen. Es hätte zudem Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt: Vom Arbeitgeberbeitrag befreite Rentner und Pensionäre würden dann z.B. mit Schülern, Studenten und Hausfrauen konkurrieren, für die der Arbeitgeber weiterhin Pauschalbeiträge zu leisten hätten. Faktisch würde das zu einem Zweiklassensystem bei 450-Euro-Jobs führen. Das möchte ich nicht.

Auch wenn es aus Sicht der beschäftigten Rentner und Pensionäre sicherlich reizvoll wäre, Sonderregelungen für diese Personengruppe einzuführen, überwiegen meines Erachtens die Nachteile. Zudem würden Sonderregelungen ein Mehr an Bürokratie für die Arbeitgeber und die Rentenversicherung bedeuten. Auch das wollte man durch die Einführung pauschaler Beiträge für alle vermeiden. Aus diesen Gründen halte ich an den bestehenden Regelungen für Minijobs fest.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger