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Frage von Gottfried H. •

Frage an Clemens Binninger von Gottfried H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Binninger

Aus den Medien musste ich erfahren, dass am 21.12.2012 ein Gesetz inkraft tritt, welches Lebensversicherer teilweise oder ganz davon befreit, gegenüber Versicherungsnehmern die im Versicherungsvertrag vereinbarte Beteiligung an den Bewertungsreserven auch auszuzahlen.

Für Verträge, die in den nächsten Monaten auslaufen, kann dies bedeuten, dass bei Ablauf des Vertrages trotz der noch zu entrichtenden monatlichen Zahlungen die Auszahlung um mehrere Tausend Euro geringer ist als die ursprünglich vereinbarte Summer und auch geringer ist als der augenblickliche Rückkaufwert des Vertrages.

Eine sofortige Kündigung des Versicherungsvertrages, um wenigstens den augenblicklichen Rückkaufwert zu retten, ist nach Auskunft der Versicherungsgesellschaft nicht möglich.

Eine Ungerechtigkeit sehe ich darin, dass Versicherungsgesellschaften durch dieses Gesetz von ihren vertraglich zwischen der VG und dem Versicherungsnehmer vereinbarten Leistungen teilweise entbunden werden und dem Versicherungsnehmer dadurch ein sehr hoher finazieller Verlust entsteht. Verstärkt wird dieses Gefühl dadurch, dass durch eine sehr späte und sehr flach gehaltene Information der Öffentlichkeit vielen Betroffenen keine Möglichkeit gelassen wurde, auf die veränderten Rahmenbedingungen rechtzeitig entsprechend, eventuell durch eine vorzeitige (dadurch ohnenhin Verlustbehaftete) Kündigung des Vertrages, zu reagieren.

Hier meine Fragen:

- Wie konnte ein solches Gesetz, das eine erhebliche Anzahl von Versicherungsnehmern derart finaziell benachteiligt, zustandekommen?

- Was wird unternommen, um solche Benachteiligungen zu abzumildern oder ganz zu verhindern?

Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Hegmanns

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hegmanns,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich habe eine Vielzahl an Nachrichten von Bürgerinnen und Bürgern zum Thema Renditeverlust bei Lebensversicherungen erhalten. Ich habe sowohl das Bundesfinanzministerium als auch meine fachlich zuständigen Kollegen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages um eine Bewertung zum Thema Renditeverlust bei Lebensversicherungen gebeten.

Im Augenblick wird über eine Korrektur der von Ihnen kritisierten Regelung geprochen. Demnach soll die Kürzung der Auszahlung aus Bewertungsreserven gedeckelt werden und zwar in Höhe von durchschnittlich fünf Prozent der auszuzahlenden Versicherungsleistungen. Die Deckelung soll für Versicherungsverträge gelten, die in den nächsten zehn Jahren zur Auszahlung kommen. Über die Details ist noch nicht entschieden. Daher bleibt die Rechtslage im Moment unverändert. Die ursprünglich für den 21.12.2012 vorgesehene Änderung tritt nicht in Kraft.

Es steht für mich außer Frage, dass man nach vielen Jahren, die man in seine Lebensversicherung einbezahlt hat, ein angemessene Auszahlung bekommen soll. Sie werden mir sicher zustimmen, dass dies für alle gelten soll, die in ihre Lebensversicherung einbezahlt haben – egal ob die Versicherung heute, in 10 oder 15 Jahren ausläuft. Genau, um das sicherzustellen, ist eine Neuregelung notwendig.

Dabei gibt es keine für alle zufriedenstellende Lösung. Denn wenn ich zustimme, dass heute Überschüsse ausbezahlt werden, die nur auf dem Papier bestehen, muss ich in anderen Fällen erklären, warum für jemanden, der in einigen Jahren seine Lebensversicherung ausbezahlt bekommt, Geld fehlt. Deshalb soll mit der Neuregelung ein fairer Ausgleich unter den Versicherten geschaffen werden. Die Versicherungsunternehmen erzielen durch die geplanten Änderungen keinen Gewinn.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger