Frage an Clemens Binninger von Tim G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Binninger,
im Jahr 2007 unternahmen Sie eine Abgeordnetenreise nach Moskau und Kiew. Im Anschluss daran haben Sie sich beim damaligen Außenminister Frank-Walter Steinmeier über vermeintliche Missstände an den deutschen Visumsstellen beklagt (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf einen Anfrage der Fraktion der FDP, Bundestgasdrucksache Nr. 16/8084 Seite 2 oben, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/080/1608084.pdf).
Ich habe Sie aus persönlichem Interesse an diesem Vorgang per Mail gebeten, ob Sie mir freundlicher Weise eine Kopie Ihres Briefes an den Außenminister zur Verfügung stellen würden und darauf von einem Mitarbeiter die Antwort erhalten, ich hätte doch sicher Verständnis, "dass Herr Binninger Ihnen keinen internen Briefverkehr zur Verfügung stellen kann".
Dazu hätte ich nun die Frage, inwieweit ein Brief, den ein Abgeordneter des 16. Deutschen Bundestages an ein Mitglied der damaligen Bundesregierung in Wahrnehmung seines Mandates geschrieben hat, "intern" sein kann? Sind Bundestag und Bundesregierung nicht zwei verschiedenen Staatsgewalten zuzurechnen, welche nach unserem Grundgesetz strikt zu trennen sind?
Was ist dann hier mit "intern" gemeint? Sollte damit etwa gemeint sein, dass sich ein einfacher Bürger nicht für die "Interna" und Details der Politik interessieren sollte? Oder war Ihr Brief an Herrn Dr. Steinmeier irgendwie persönlicher Natur? Sind Sie nicht der Auffassung, dass die zuverlässige Arbeit unserer Visumstellen, durch die neben unserer Sicherheit auch gewährleistet sein muss, dass wir möglichst ungehindert Gäste aus dem Ausland empfangen können, seien es nun Geschäftspartner oder Familienangehörige, von öffentlichem Interesse ist? Warum soll ich also nicht lesen dürfen, was Sie zu diesen Fragen vor einigen Jahren gegenüber dem Bundesaußenminister als Abgeordneter des Deutschen Bundestages und mithin Vertreter des ganzen Volkes zu kritisieren hatten?
Sehr geehrter Herr Gerber,
mein Büro hatte Ihnen bereits mitgeteilt, dass ich Ihnen auch aus grundsätzlichen Erwägungen heraus keinen internen Schriftverkehr zur Verfügung stellen kann. Daran hat sich nichts geändert, auch wenn Sie mir jetzt die gleiche Frage über abgeordnetenwatch.de stellen. Sofern das Auswärtige Amt im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetz eine Möglichkeit sieht, Ihnen dieses Schreiben zur Verfügung zu stellen, erhalten Sie es von dort.
Bei der von Ihnen angesprochenen Reise und dem in der Bundestagsdrucksache 16/8084 erwähnten Schreiben ging es vor 5 Jahren allerdings nicht um die allgemeine Lage in Russland oder der Ukraine, sondern speziell um die Visa-Vergabepraxis in den deutschen Vertretungen in Moskau und Kiew.
Wenn Sie Interesse an aktuellen Fragen zur Visa-Vergabe in Osteuropa und auch Russland haben, empfehle ich Ihnen eine aktuelle Antwort der Bundesregierung zu diesen Fragen, abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/104/1710479.pdf.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger