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Frage von Karen S. •

Frage an Clemens Binninger von Karen S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Binninger,

meine Frage bezieht sich außer auf Gesundheit ebenso auf Bürgerrechte, Kinderrechte und damit Justiz, Familie, wie Kinder und Jugend:

Die Bundesregierung will kurzfristig im November einen Gesetzentwurf einbringen, der die Beschneidung von nichteinwilligungsfähigen Jungen ohne medizinische Indikation legalisiert. Über 60 Ihrer Kolleginnen und Kollegen haben jetzt einen Alternativentwurf vorgelegt, der die Legalisierung dieses mit Risiken behafteten, schmerzhaften und irreversiblen Eingriffs von der Einwilligung ab dem Alter von 14 Jahren und nur durch zugelassene Fachärzte nach ausführlicher Aufklärung vorsieht.
Können Sie diesem Alternativentwurf zustimmen?

Sind Sie mit mir der Meinung, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht vereinbar ist mit dem Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2,2 GG), dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3, Satz 1 und 2 und dem Artikel 24,3 der UN-Kinderechtskonvention, der verpflichtet „alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen zu treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen"?

Es kommt einem Sondergesetz insbesondere für eine Religionsgruppe gleich, der Religionsgruppe, die schon einmal vor Jahrzehnten aufs Schlimmste unter Sondergesetzen gelitten hat. Auch das kann doch keiner wollen!

Zudem:
Wo bleibt denn die Religionsfreiheit des Kindes, wenn es für immer gezeichnet ist. Ich sehe im Grundgesetz keinen Satz, der da lautet, dass ich "meine" Religionsfreiheit am Körper eines anderen ausüben darf. Eine symbolische Handlung beim Kind ginge doch auch.
Das Erziehungsrecht der Eltern wurde im Falle von Zeugen Jehovas, die ihre Kinder statt in Schulen zu schicken selbst unterrichten wollten, beschnitten - m.E. zur Recht. Logischerweise muss das Erziehungsrecht der Eltern angesichts dieser Körperverletzung erst recht hinter dem des Rechts auf körperliche Unversehrtheit zurückstehen!

Mit freundlichen Grüßen
Karen Stenzel

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Stenzel,

Sie schreiben in Ihrer Frage zu der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelung zur Beschneidung:

„Es kommt einem Sondergesetz insbesondere für eine Religionsgruppe gleich, der Religionsgruppe, die schon einmal vor Jahrzehnten aufs Schlimmste unter Sondergesetzen gelitten hat. Auch das kann doch keiner wollen!“

Wollen Sie damit allen Ernstes die Verfolgung und Vernichtung von Millionen Juden im Nationalsozialismus mit einer Regelung vergleichen, die es Juden ermöglichen soll, ihre religiöse Tradition der Beschneidung in Deutschland auszuüben? Das ist eine Aussage, die ich auf gar keinen Fall akzeptiere!

Wer eine solche Aussage macht, bekommt von mir keine Antwort.

Clemens Binninger