Frage an Clemens Binninger von Thomas M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Binninger,
setzen Sie sich für die Umsetzung der UN-Konvention gegen Angeordnetenbestechung ein?
Wenn nein, warum nicht?
Ich bin der Meinung, dass alle vor dem Gesetz gleich sind - auch Abgeordnete!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Maier
Sehr geehrter Herr Maier,
gerne antworte ich auf Ihren Beitrag.
Ich habe den Eindruck, dass die öffentliche Debatte zum Thema Korruption sich in den letzten Wochen ein Stück weit von den Fakten entfernt hat. So gibt es keine UN-Konvention speziell gegen Abgeordnetenbestechung, sondern eine UN-Konvention gegen Korruption, die sich sowohl mit Korruptionsbekämpfung im privaten wie im öffentlichen Sektor befasst und eine ganze Reihe von Aspekten betrifft von der Frage der Strafbarkeit über die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden bis hin zu Opferschutz und Entschädigungsfragen. Deutschland hat die UN-Konvention gegen Korruption, die neben vielen Punkten auch weitere Maßnahmen gegen Abgeordnetenkorruption vorsieht, unterzeichnet und zum allergrößten Teil umgesetzt. Wir bekämpfen Korruption auf allen Ebenen entschieden!
Es ist auch nicht so, als ob Abgeordnetenbestechung nicht strafbar wäre. Das Gegenteil ist der Fall. Abgeordnetenbestechung in Form von Stimmkauf/-verkauf steht bereits seit langem unter Strafe (siehe § 108e StGB).
Ich bin aber dafür, weitergehende Regelungen bei der Strafbarkeit von Abgeordnetenkorruption zu schaffen. Bisher ist es allerdings nicht gelungen, die Vorschriften in diesem Bereich so zu gestalten, dass sie die besondere Position von Abgeordneten, denen das Grundgesetz ein freies Mandat garantiert, berücksichtigt. Außerdem muss eine solche Regelung dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes Rechnung tragen, muss also konkret definieren, was in den Bereich des Strafbaren fällt.
Die von der Opposition zu diesem Thema vorgelegten Entwürfe sind zu vage. Der Rechtsausschuss des Bundestages wird sich in einer Expertenanhörung im Herbst mit den Entwürfen und der Frage befassen, wie eine entsprechende rechtliche Regelung gestaltet werden kann. Ich hoffe, dass sich auf dieser Basis eine Lösung finden lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger