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Frage von Rainer Kahlfuß D. •

Frage an Clemens Binninger von Rainer Kahlfuß D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Binninger,

Abgeornetenbestechung ist in Deutschland dank des Bundestages straffrei-ähnlich wie in manchen diktatorisch geführten Ländern.Deutschland hat im Gegensatz zu sehr vielen anderen Staaten seit 9 Jahren die UN-Konvention gegen Korruption nicht umgesetzt. Im Oktober soll es zu einer erneuten Abstimmung im Bundestag kommen. Wie werden Sie abstimmen ? Dafür oder dagegen ?

Mit freundlichen Grüßen 1

Dres.Kahlfuß 14.8.2012

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Kahlfuß,

Ihr Vergleich, Deutschland stehe in Sachen Korruptionsbekämpfung ähnlich da wie manche diktatorisch geführte Länder, entbehrt jeglicher sachlichen Grundlage.

Sie liegen auch falsch mit Ihrer Behauptung, Deutschland hätte die UN-Konvention gegen Korruption nicht umgesetzt: Deutschland hat die UN-Konvention gegen Korruption, die neben vielen anderen Punkten auch Maßnahmen gegen Abgeordnetenkorruption vorsieht, unterzeichnet und zum allergrößten Teil umgesetzt. Wir bekämpfen Korruption auf allen Ebenen entschieden!

Sie liegen ebenfalls falsch mit Ihrer Aussage, Abgeordnetenbestechung sei in Deutschland nicht strafbar: Das Gegenteil ist richtig. Abgeordnetenbestechung in Form von Stimmkauf/-verkauf steht bereits seit langem unter Strafe (siehe § 108e StGB).

Ich bin allerdings dennoch dafür, dass wir einen Versuch unternehmen, weitergehende Regelungen bei der Strafbarkeit von Abgeordnetenkorruption zu schaffen.

Eine weitergehende gesetzliche Regelung ist allerdings leichter gefordert als zu machen. Um ein Beispiel zu geben: Die SPD hatte vor einigen Monaten vorgeschlagen in einem „Anti-Korruptionsgesetz“ festzuschreiben, dass etwa Kontakte zur Wirtschaft oder zu Interessenverbänden „parlamentarischen Gepflogenheiten“ entsprechen müssen. Wer aber soll definieren, was darunter zu verstehen ist? Der Gesetzentwurf der SPD versucht zwar, dafür Beispiele zu geben. In der Praxis läge es letztlich aber bei der Justiz zu bewerten, welches Verhalten noch den „parlamentarischen Gepflogenheiten“ entspricht und welches nicht. Solche Regelungsvorschläge helfen uns nicht weiter. Deshalb werde ich einem solchen Antrag auch nicht zustimmen, was aber nichts an meiner grundsätzlichen Position (siehe oben) ändert.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger