Frage an Clemens Binninger von Gerd S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Danke für die Beantwortung meiner Frage zum Abstimmungsverhalten; sie überzeugt und befriedigt mich nicht.
Ich frage Sie also nochmal, vielleicht etwas präziser:
1) Haben Sie an dem "Hammelsprung" teilgenommen?
2) Können Sie mir bestätigen, dass 126 Abgeordnete der CDU/CSU bei wichtigen Abstimmungen nicht anwesend waren.
3) Sind Sie wie die Frau Bundeskanzlerin der Meinung, dass das Betreuungsgeld eine wichtige und sehr intensiv in der Fraktion der CDU/CSU diskutierte Angelegenheit ist?
4) Wie beurteilen Sie persönlich vor dem Hintergrund der Frage 3) die Abwesenheit so vieler Unionsabgeordneten?
5) Ich zitiere Sie:...nach meinem Verständnis sollte das Parlament der Ort sein, in dem man mit Argumenten über Inhalte debattiert und nicht mit Geschäftsordnungstricks versucht, unliebsame Themen von der Tagesordnung abzusetzen.
Wenn das so ist, dann müssten doch eigentlich auch ihre Kollegen der Fraktion anwesend sein; eine Mehrheit wäre dann ja gegeben gewesen. Sind Sie auch dieser Überzeugung?
6) Können Sie mir Pressemeldungen bestätigen, dass ein nicht geringer Teil der Unionsabgeordneten ernste Einwände gegen das Betreunungsgeld haben?
7) Würden Sie mir recht geben, dass das Fernbleiben von der Abstimmung an diesem Tag evtl. auch ein "legaler Geschäftsordnungstrick " war/ist?
8)Aus welchen Gründen heraus halten Sie das Betreunungsgeld für notwendig, insbesondere vor dem Hintergrund der überaus großen Schulden des Bundes?
9)An welchen Stellen könnte/müsste Ihrer Ansicht nach statt dessen im Haushalt gespart werden?
Sehr geehrter Herr Schenk,
der Deutsche Bundestag ist ein sog. Arbeitsparlament ist, bei dem der größte Teil der parlamentarischen Arbeit außerhalb des Plenarsaals stattfindet. Aus diesem Grund sind auch nicht immer alle Abgeordneten von Mittwochmittag bis Freitagnachmittag im Plenarsaal anwesend, sondern in erster Linie die jeweils zuständigen Fachpolitiker. Zum Zeitpunkt der Abstimmungen zum Thema Wettbewerbsrecht (Hammelsprung) habe ich als federführender Berichterstatter Verhandlungen über das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus geleitet. Für eine solche Situation existiert eine sog. Pairing-Absprache, wonach die Mehrheitsverhältnisse gewahrt werden, wenn sowohl ein Vertreter der Opposition als auch der Koalition verhindert sind, was auch der Fall war.
Zum Thema Betreuungsgeld darf ich Sie auf meine Antwort an Herrn Krauß vom 25. Juni 2012 verweisen, in der ich meine Position ausführlich begründet habe.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger