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Frage von Winfried S. •

Frage an Clemens Binninger von Winfried S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Binninger,

ich habe Sie bei einem Besuch der CDU-Senioren Leonberg in Berlin vor einigen Jahren kennen- und schätzen gelernt. Meine Frage:

Gibt die Bundesregierung auch nach dem Ausstiegsbeschluss zur Atomenergie in Deutschland weiterhin Exportkreditgarantien zum Bau von Atomkraftwerken im Ausland?

Ich habe eine entsprechende Nachricht gehört, dass die Bundesregierung dies für Projekte in den Nachbarländern England und Finnland, aber auch für Brasilien, Indien und China in Erwägung ziehen soll.

Mit freundlichen Grüssen
Dr. Winfried Stoerrle

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Stoerrle,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Es ist richtig, dass die Bundesrepublik Deutschland Exportgarantien für Waren und Dienstleistungen gibt, die deutschen Unternehmen exportieren. Es handelt sich dabei um eine Art staatliche Kreditversicherung, für die ein Entgelt bezahlt wird und die zum Tragen kommt, wenn bei einem Zahlungsausfall der ausländische Kunde seine Rechnung nicht begleicht. Solche Exportgarantien (auch „Hermes-Bürgschaften“ genannt) sind seit Gründung der Bundesrepublik ein wichtiges Instrument der Außenwirtschaftsförderung und haben dazu beigetragen, dass Deutschland zu den führenden Exportnationen gehört.

Meines Wissen sind Lieferungen, die für den Bau von Kernkraftwerken benötigt werden, dabei nicht ausgenommen. Soweit mir bekannt ist, prüft die Bundesregierung derzeit eine Bürgschaft für eine Lieferung der Areva NP GmbH aus Erlagen für den Bau eines Kernkraftwerks in Brasilien. Die Bundesregierung legt hier besonders strenge Anforderungen an. Bei der Prüfung des Antrags auf Übernahme einer Exportkreditgarantie wird neben der Umweltverträglichkeitsprüfung auch das nukleare Sicherheitskonzept, der nukleare Brennstoffkreislauf und die Betriebsführung durch einen externen Experten analysiert.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger