Frage an Clemens Binninger von Günter K. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Binninger,
werden Sie dem Gesetzentwurf zum Betreungsgeld zustimmen? 69% der Bundesbürger sind laut einer ARD Umfrage dagegen, ich auch. Ein weitere unnötige Leistung des Staates, die unseren Schuldenstand erhöht. Nur weil Herr Seehofer seinen Bayern zeigen möchte, dass er sich gegen CDU und die ungeliebte FDP (die uns unseren neuen souveränen und brillanten Bundespräsidenten durchgesetzt hat) durchsetzen kann. Für die CSU geht es um die Macht und nicht um die Sache. Eine CDU die dies zuläßt, werde ich 2013 nicht wählen.
Abbau von Subventionen, Reduzierung der Anzahl von Bundesländern, Verkleinerung der Parlamente sind für mich Ziele, mit denen man die Ausgaben senken kann.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Krauß
Quelle für die Aussage:
Bundesbürger bleiben bei ablehnender Haltung zum Betreuungsgeld
ARD-DeutschlandTREND im Juni
Beim so genannten Betreuungsgeld bleiben die Deutschen bei ihrer ablehnenden Haltung: Nur 29 Prozent sprechen sich für die geplante Zahlung an Eltern von Kleinkindern aus, die keinen Kita-Platz in Anspruch nehmen, 69 Prozent sind dagegen. Die Ablehnung überwiegt in den Reihen aller Parteien, auch unter den Unions-Anhängern.
Sehr geehrter Herr Krauß,
gerne antworte ich auf Ihren Beitrag. Ich werde die Einführung eines Betreuungsgeldes unterstützen. Der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld liegt vor. Sicher werden die parlamentarischen Verhandlungen noch Änderungen im Detail mit sich bringen. Wie bei den meisten Vorhaben gibt es auch beim Betreuungsgeld Befürworter und Gegner. Das ist nicht überraschend und mir auch aus Gesprächen und Zuschriften, sowohl was Zustimmung wie auch Kritik angeht, bekannt.
Es wäre aber zu einfach, das Betreuungsgeld als alleiniges Anliegen der CSU zu sehen. Im Gegenteil: Das Betreuungsgeld ist bereits seit Ende 2008 wie auch der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im 8. Sozialgesetzbuch verankert. In Paragraph 16 Absatz 5 heißt es: „Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.“ Diese Regelung wurde seinerzeit von der Großen Koalition mit Zustimmung der SPD eingeführt und wird jetzt umgesetzt. Diese Umsetzung für das Jahr 2013 findet sich auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, der ja bekanntermaßen von allen drei Parteien vereinbart wurde und unterstützt wird.
Der Staat (Bund, Länder und Kommunen) hat in den letzten Jahren Milliarden investiert, um den Ausbau von Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder unter 3 Jahren zu finanzieren und wird dies auch weiterhin tun. Das ist wichtig, weil viele Familien den Wunsch haben, ihre Kleinkinder betreuen zu lassen, damit zum Beispiel beide Elternteile einer Arbeit nachgehen können. Genauso entscheiden sich aber auch viele Familien dafür, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Der Staat sollte hier nicht den Eindruck erwecken, er könne entscheiden, welches Erziehungsmodell das Bessere ist. Das zu entscheiden, ist und bleibt Aufgabe der Eltern.
Für einen Betreuungsplatz sind laut Kinderförderungsgesetz jährliche Bruttobetriebskosten zwischen 9.450 und 12.000 Euro angesetzt. Je nach Einkommensverhältnissen müssen Familien dabei teilweise keinerlei Kosten übernehmen. Selbst bei hohem Einkommen liegt der Höchstbetrag, den Familien zu tragen haben, bei 2.520 Euro pro Jahr. Den bei weitem größten Teil der Finanzierung übernimmt also der Staat.
Daher ist es richtig, dass der Staat auch die Familien, die das Betreuungsangebot für Kleinkinder bewusst nicht in Anspruch nehmen, unterstützt und ihre Erziehungsleistung anerkennt. Dazu werden wir ein Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro, ab 2014 von 150 Euro pro Monat einführen.
Wenn Sie die Förderung von Familien als Subvention bezeichnen wollen, dann unterstütze ich diese Subvention ausdrücklich!
Abschließend noch eine persönliche Bemerkung: Wenn Sie Ihre Wahl alleine von meiner Haltung zum Betreuungsgeld abhängig machen wollen, ist das Ihre freie Entscheidung. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass ich mich bei meiner Entscheidung von Fakten und Argumenten leiten lasse, und nicht davon, ob mir jemand damit droht, mich nicht mehr zu wählen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Sie Politiker möchten, die ihre Meinung ändern, nur weil sie Angst davor haben, Wählerstimmen zu verlieren. Ich gehöre nicht dazu.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger