Frage an Clemens Binninger von Elisabeth K. bezüglich Familie
Sehr geeehrter Herr Binninger,
ich würde es gut finden, wenn Eltern selbst entscheiden könnten, ob sie ihre Kinder bis zum 3./4. Lebensjahr selbst erziehen möchten, oder ob sie die Kinder in eine Tagesstätte schicken möchten. Danach sollte auch freigestellt sein ob das Kind in den Kindegarten geht oder den ganzen Tag in eine Tagesstätte. Kindergarten finde ich wichtig, jedoch die Ganztagsbetreuung nicht angebracht, wenn ich das Kind selbst erziehen möchte.
Jetzt meine Frage: Warum ist es nicht möglich diesen Eltern, die ihre Kinder bis zum 3. Lebensjahr selbst erziehen möchten und dann zwar in den Kindergarten schicken(Öffnungszeiten: 8-12, evt.14-16 Uhr.)danach auch dann für die Erziehung der Kinder dazusein , dies auf ihren Rentenanspruch so anzurechnen, wie wenn sie in ihrem erlernten Beruf Vollzeit arbeiten würden. Ich dachte da so bis die Kinder 12/13 Jahre alt sind. Also , dass die Mütter/Väter kein Geld ausbezahlt bekommen,jedoch den gleichen Rentenanspruch hätten , wie eine Frau die ihre Kinder ganztags betreuen läßt und so einen Rentenanspruch erarbeitet.
Warum ist es in unserer Gesellschaft so wenig Wert einem Menschen den Weg ins Leben zu zeigen ?und die Kindererziehung wird meines erachtens viel zu wenig honoriert !!!. Wie sollen Kinder noch Werte vermittelt bekommen, sehen wie es ist, wenn täglich frisch gekocht wird ...., wenn bei Elternteile arbeiten gehen?
Mit freundliche Grüßen
E. Keszléri
Sehr geehrte Frau Keszléri,
gerne antworte ich auf Ihren Beitrag.
Eltern können heute und auch in Zukunft frei entscheiden, wie sie ihre Kinder erziehen und betreuen möchte. Der Bund investiert genau deshalb Milliarden für Kindertagesstätten und Betreuungseinrichtungen für unter 3-Jährige und wird den Ausbau auch weiter finanzieren. Das geschieht, um Familien zu unterstützen, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder in die Betreuung zu geben, weil zum Beispiel beide Elternteile arbeiten. Es gibt aber nach wie vor in vielen Familien den Wunsch, ihre Kinder in den ersten Lebensjahren zu Hause zu erziehen und das staatliche Betreuungsangebot nicht anzunehmen. Es gibt für mich keinen Grund, warum der Staat dieser Erziehungsleistung nicht anerkennen soll. Deshalb werden wir ein Betreuungsgeld einführen.
Heute wird für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, eine Erziehungszeit von 3 Jahren in der Rentenversicherung angerechnet. Aus meiner Sicht ist dies angemessen. Es stellt sich aber zu Recht die Frage, ob die Regelung auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, ausgeweitet werden soll. Bisher wird hier nur 1 Jahr angerechnet. Bei aller Bedeutung, die Familien und die Erziehungsleistung von Eltern haben, sollte man aber den Blick für das, was machbar ist, nicht verlieren. Ihr Vorschlag, wonach Eltern, deren Kinder schon lange den Kindergarten besuchen oder in die Schule gehen, für 12 oder 13 Jahre ohne Berufstätigkeit einen vollen Rentenanspruch erhalten sollen, wäre beim besten Willen nicht finanzierbar.
Der deutsche Staat tut – finanziert aus den Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen seiner Bürger – so viel für Familien wie kaum ein anderes Land: Kindergeld, Kinderfreibeträge, Elterngeld, Landeserziehungsgeld, Familienmitversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, Anrechnung von Erziehungszeiten in der Rentenversicherung sind nur einige Regelungen, von denen Familien profitieren.
Auch die Betreuungsangebote der Gemeinden im Kreis Böblingen sind beachtlich. Viele Kindergärten bieten flexible Betreuungsmodelle (durchgehend von 7 bis 17 Uhr) an, die es ermöglichen, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger