Frage an Clemens Binninger von Guido F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Binninger,
tatsächlich wünsche ich mir nur eine rationale Drogenpolitik. Maßnahmen sollten sich auf wissenschaftlicher Basis an der Gefährlichkeit einer Substanz orientieren, und man sollte ganz sicher nicht aus ideologischen Gründen willkürlich gegen Nutzer anderer psychoaktiver Substanzen als Alkohol vorgehen.
Alkohol ist eine der gefährlichsten Drogen überhaupt ( http://tinyurl.com/DroRan2 , http://tinyurl.com/2jmp5r , http://tinyurl.com/35rhl35 ). Trotzdem wird politisch zugelassen, dass dieses tödliche Nervengift massenhaft konsumiert wird. Eine derartige Konsumverbreitung bei solch hohem Risikopotential würde bei jeder anderen Substanz sofort zum Verbot führen.
Wieso ist das beim Alkohol anders?
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ( http://tinyurl.com/85h3s58 ) schreibt vor, dass eine staatliche Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen sein muss.
Warum ist Strafverfolgung gegen Cannabiskonsumenten, angesichts des akzeptierten höheren Risikos durch den viel schädlicheren Alkohol ( http://tinyurl.com/3azcw6w , http://tinyurl.com/Krumdiek ), Ihrer Meinung nach angemessen?
Cannabis ist für ca. 40 Prozent der 15-16-Jährigen verfügbar ( http://tinyurl.com/2fupz2e ), und unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland ist der Konsum weiter verbreitet als in den Niederlanden, wo Cannabis für Erwachsene frei verfügbar ist ( http://tinyurl.com/2atl48x ).
Wodurch ist das Cannabisverbot I.E. trotzdem geeignet, Heranwachsende vor den Risiken des Konsums zu schützen?
Die Drogen- und Suchtkommission wies bereits im Jahr 2002 darauf hin, dass "die empirische Forschung die prinzipielle Überlegenheit präventiver gegenüber repressiver Maßnahmen nachgewiesen hat." ( http://tinyurl.com/yaqlqa3 )
Kann Strafverfolgung gegen Konsumenten erforderlich sein, obwohl mildere Mittel offenbar erfolgreicher sind?
Geht es Ihnen in der Drogenpolitik eigentlich um Schadensminderung oder um Bestrafung Andersdenkender?
Freundliche Grüße
Guido Friedewald
Sehr geehrter Herr Friedewald,
die Argumente zur Cannabis-Legalisierung, die Sie vortragen, sind im Prinzip identisch mit denen aus Ihrer letzten Anfrage an mich. Insofern verweise ich auf meine Antwort dazu.
Selbstverständlich reichen in der Drogenpolitik Verbote alleine nicht aus. Genauso wenig wie Präventionsmaßnahmen alleine ausreichend sind. Wichtig ist, dass beide Instrumente zum Einsatz kommen. Genau dieser Ansatz wird in Deutschland seit langem verfolgt.
Offensichtlich unterscheiden sich unsere Ansichten zum Thema Cannabis-Legalisierung grundlegend. Das ist absolut legitim. Das sollten wir dann aber auch so akzeptieren.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger