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Clemens Binninger
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Frage von Clemens N. •

Frage an Clemens Binninger von Clemens N. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrteer Herr Binninger,

wie stehen Sie als Mitglied des Innenausschusses zu der Einführung von "Gesichtsscannern" an Fußballstadien, die der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Lorenz Caffier (CDU), zur Zeit prüfen lässt? Wie wollen Sie sicherstellen, dass dadurch nicht sämtliche Stadionbesucher unter einen Generalverdacht gestellt werden, nur weil sie ein Fußballspiel besuchen wollen?

Mit freundlichen Grüßen
C. Nollenberger

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Nollenberger,

haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag.

Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, hat für das Jahr 2012, in dem sein Land den Vorsitz der Innenministerkonferenz innehat, mehrere Arbeitsschwerpunkte gesetzt. Einer davon ist die „Gewalt in Fußballstadien“, die in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Die Bundesregierung (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8051) geht davon aus, dass es alleine in der 1. und 2. Bundesliga in der letzten Saison fast 10.000 Störer gab, die bei Gelegenheit gewaltgeneigt sind oder aktiv Gewalt im Umfeld von Fußballspielen suchen.

Deshalb ist es richtig, darüber nachzudenken, wie man in Zukunft noch besser verhindern kann, dass diese gewaltbereiten Störer Fußballstadien betreten können. Gefragt sind Fanvereinigungen, Fußballvereine und der DFB genauso wie Polizei und Politik. Unter anderem führt das BKA seit 1994 die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“, in der Ende 2011 Daten zu rund 13.000 Personen erfasst waren, um Gewalttäter besser identifizieren zu können. Es muss das Ziel sein, Gewalttaten zu verhindern und den friedlichen Besuch einer Sportveranstaltung zu ermöglichen, damit am Ende nicht unbeteiligte Fans, die sich friedlich verhalten, das Sicherheitspersonal oder Polizeibeamte, Opfer von Angriffen werden.

Eine wichtige Frage ist in diesem Zusammenhang, wie mit technischen Mitteln – also etwa personifizierten Eintrittskarten und Gesichtserkennungskameras – Gewalttäter erkannt werden können, bevor sie im Stadion Dritte gefährden können. Hier von „Generalverdacht“ zu sprechen, ist aus meiner Sicht dem Thema nicht angemessen. Vielmehr sollte man sich objektiv und sachlich mit dem Thema auseinandersetzen. Deshalb begrüße ich es, dass Herr Caffier eine Machbarkeitsstudie zur Gesichtserkennung angestoßen hat. Dabei geht es ausdrücklich nicht nur um die technische Machbarkeit, sondern auch um zivilrechtliche, gefahrenabwehrrechtliche und datenschutzrechtliche Fragen. Wenn hier Ergebnisse vorliegen, lassen sich Möglichkeiten, Nutzen und Probleme eines solchen Technikeinsatzes beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger