Frage an Clemens Binninger von Dana M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Binninger
Das dem EU-Parlament zur Abstimmung vorzulegende ACTA-Abkommen ist ungewöhnlich schwammig formuliert, und könnte bei entsprechender Auslegung zu einer umfassenden Internet-Überwachung und Zensur, sowie einer Umgehung von Gerichten bei strafrechtlichen Sanktionen gegen Privatpersonen führen.
Die unklaren Inhalte von ACTA sollen (erst nach der Unterzeichnung) durch die bisher geheim gehaltenen Verhandlungsprotokolle konkretisiert werden.
Kennen Sie den Inhalt dieser Verhandlungsprotokolle?
Wenn nein, würden Sie einem Vertrag zustimmen, dessen konkreter Inhalt Ihnen noch nicht zugänglich ist?
Wenn ja, werden Sie diese Verhandlungsprotokolle umgehend veröffentlichen, damit das Volk maßgebende Details über dieses Abkommen erfahren kann, das in seinem Namen beschlossen werden soll?
Vielen Dank,
Dana Mirk
Sehr geehrte Frau Mirk,
für die USA und die EU war es meines Wissens eine wichtige Vorbedingung in den Verhandlungen zum ACTA, dass die jeweiligen nationalen rechtlichen Regelungen mit dem Abkommen vereinbar sind. Genau das ist der Fall: Mit ACTA sind für Deutschland keinerlei Änderungen an der geltenden Rechtslage verbunden. Das hat die Bundesjustizministerin, die innerhalb der Bundesregierung für das Abkommen zuständig ist, noch einmal ausdrücklich bestätigt.
Manches, was in diesen Wochen zum ACTA geschrieben und gesprochen wird, entbehrt aus meiner Sicht jeder Grundlage. Ein nüchterner und sachlicher Umgang mit dem Thema täte der Debatte daher sicher gut.
Zunächst wird sich das Europäische Parlament mit dem ACTA-Abkommen befassen. Wenn die Bundesregierung das Abkommen dann unterzeichnet hat, muss der Bundestag es ratifizieren. In diesem Zusammenhang werden wir uns auch mit den von verschiedenen Seiten vorgetragenen Bedenken befassen.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger