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Clemens Binninger
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Frage von Gerhard Z. •

Frage an Clemens Binninger von Gerhard Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Binninger,

zur Zeit beschäftigen mich vor allen Dingen 2 Themen:

ACTA: Warum will die Bundesregierung einem Abkommen zustimmen welches angeblich nichts in Deutschand ändert. Warum belassen wir es dann nicht so wie es ist? Zum anderen beschleicht sie nicht auch ein mulmiges Gefühl, wenn Verträge unter Ausschluss der Öffentlichkeit von den Politikern nur mit einem Teil der Betroffenen gemacht werden? Wäre es nicht sinnvoll, gerade bei einem so wichtigen und zukunftsweisendem Werk, alle Parteien (Rechteinhaber, User, ..) einzubeziehen? Oder haben Sie noch immer nicht verstanden, dass die freiheitliche demokratische Lebensweise nur mit dem Bürger frei und demokratisch bleibt? Nicht von oben etwas überstülpen sondern gemeinsam einen Konsens schaffen!! Ich fordere sie deshalb auf, das Vertragswerk nicht zu unterzeichen.
Zwei Fahrzeuge, ein Nummernschind: Wessen Geisteskraft steckt eingentlich hinter dieser sinnlosen Aktion?? Wenn ich mir überlege, dass ich mir ein Zweitfahrzeug zulege und jeweils nur eines nutzen kann, aber für beide volle Steuer zahle, dann ist das kein Anreiz. Legen sie doch klip und klar fest, dass sowohl in der Versicherung als auch bei der Steuer nur das teuerste Fahrzeug bezahlt wird und dann bekommt diese Aktion einen Sinn. Ansonsten ist es Schwachsinn! Ich fordere sie auf sich umgehend für eine sinnvolle Änderung einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
G. Ziegler

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ziegler,

gerne gehe ich auf die beiden genannten Punkte ein:

1. ACTA
Bei ACTA, dem sog. Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen), handelt es sich um ein internationales Abkommen, das zwischen den EU-Staaten, der USA, Japan und weiteren Ländern geschlossen wurde. Solche Abkommen werden zwischen den Vertragspartnern, repräsentiert durch demokratisch legitimierte Regierungen, verhandelt. Dabei werden natürlich auch die Interessen der Betroffenen einbezogen. Soweit ich informiert bin, hat die Europäische Kommission während der Verhandlungen auch mehrere Anhörungen durchgeführt, zu denen die betroffenen Kreise eingeladen waren.

Mit dem ACTA soll wirksam gegen Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums vorgegangen werden. Bekämpft werden sollen insbesondere die ausufernde Nachahmung und Piraterie, die den rechtmäßigen Handel und eine nachhaltige Entwicklung der Weltwirtschaft untergraben. Für die USA und die EU war eine wichtige Vorbedingung in den Verhandlungen, dass die jeweiligen nationalen rechtlichen Regelungen mit dem Abkommen vereinbar sind. Insofern wird sich mit dem ACTA an der Rechtslage in Deutschland nichts ändern. Das hat die Bundesjustizministerin vor wenigen Tagen noch einmal klargestellt.

Warum wird das Abkommen geschlossen, auch wenn sich an der Rechtslage in Deutschland nichts ändert? Erstens soll mit dem ACTA die Grundlage für einen einheitlichen internationalen Standard zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen im Internet geschaffen werden. Zweitens werden bestimmte Länder, die diese Standards bisher nicht erfüllen, Veränderungen umsetzen müssen, was dem Schutz des geistigen Eigentums zugutekommt. Drittens soll mit dem Abkommen auch eine bessere internationale Kooperation vereinbart werden, an der es heute oft mangelt.

2. Wechselkennzeichen
Mit sog. Wechselkennzeichen können (ab Sommer 2012) zwei Fahrzeuge, die der gleichen Fahrzugklasse angehören, abwechselnd gefahren werden. Das können zwei PKW, oder ein PKW und ein Wohnmobil, oder zwei Motorräder, oder zwei leichte Anhänger sein. Es kann sich dabei auch um einen oder zwei Oldtimer handeln. Für manchen Fahrzeughalter wird das Wechselkennzeichen daher eine sinnvolle Einrichtung sein. Finanziell werden solche Wechselkennzeichen interessant sein, weil davon auszugehen ist, dass etwa bei der Bemessung der Haftpflichtversicherungsprämien berücksichtigt wird, falls jeweils nur ein Fahrzeug im Verkehr unterwegs ist.

Es ist im Gegensatz zu Ihrer Wahrnehmung aber nicht das Hauptanliegen der Regelung, zum Kauf von Zweitwagen zu animieren oder Steuern zu senken. Wenn überhaupt, dann geht es um sparsame und abgasarme Autos oder (zukünftig) auch Elektrofahrzeuge, die bei der Kfz-Steuer ohnehin nicht zu Buche schlagen. Eine Senkung der Kfz-Steuer dergestalt, dass alle Zweitwagen mit Wechselkennzeichen steuerfrei gestellt sind, ist derzeit nicht realisierbar.

Die Wechselkennzeichen sind aus meiner Sicht eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Möglichkeiten (Saisonkennzeichen, Oldtimerkennzeichen…). Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Sie sind nicht verpflichtet, Wechselkennzeichen zu nutzen! Wenn Sie persönlich die Regelung für sinnlos halten, können Sie wie bisher zwei zugelassene Fahrzeuge mit zwei Kennzeichen fahren.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger