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Frage von Josef W. •

Frage an Clemens Binninger von Josef W. bezüglich Senioren

Guten Tag Herr Binninger,

ich wohne in Ihrem Wahlkreis und möchte folgende Frage an Sie richten:

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass der Status des "besonders langjährigen Versicherten" (45 Versicherungsjahre) in der ges. Rentenversicherung nicht verloren geht, wenn diese Personengruppe sich für den Vorruhestand entscheidet?

Anmerkung:

Die derzeitige Regelung sieht vor, dass "besonders langjährig Versicherte" auch künftig mit 65 Lebensjahren abschlagfrei in die normale Altersrente gehen können. Wenn diese Personengruppe sich nun aber für den Vorruhestand entscheidet wird die Rente pro Monat um 0,3% gekürzt. Für die "besonders langjährig" Versichtern wären dies eigentlich 24 Monate x 0,3% (für die Zeit vom 63.ten bis zum 65.ten Lebensjahr), also 7,2%.

Die aktuelle Regelung sieht aber vor, dass hier eine Kürzung bis zum gesetzlichen Regelrenteneintritt vorgenommen wird. Für den Jahrgang 1956 (Mindestalter 65 Jahre und 10 Monate) bedeutet dies eine weitere Kürzung von 3% (10 Monate x 0,3%) mtl. Der o.g. Personenkreis mit Jahrgang 1956 muss also bei Vorruhestand eine Rentenkürzung von 10,2% hinnehmen.

Ich finde diese Regelung nicht gerecht und bin mir auch nicht sicher, ob diese Regelung juristisch belastbar ist.

Bitte setzen Sie sich für eine gerechte Behandlung der "besonders langjährig Versicherten" ein, so dass bei dieser Personengruppe ebenfalls die Formel "vorzeitige Rentenmonate mal 0,3%" Anwendung findet.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wamhoff,

vielen Dank für Ihre Frage zur gesetzlichen Rentenversicherung, die ich gerne beantworte.

Weil die Menschen immer älter werden und weniger Kinder geboren werden, ändert sich der Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland dramatisch. Während vor 20 Jahren vier Erwerbsfähige für die Rente eines Rentners aufkommen mussten, werden es in 20 Jahren noch zwei Erwerbsfähige sein. Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner steigt in Zukunft deutlich an. Gleichzeitig wächst dank der steigenden Lebenserwartung auch die Dauer des Rentenbezugs. Um mit dieser Entwicklung umzugehen, hat der Deutsche Bundestag 2007 u.a. beschlossen, das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre zu erhöhen.

In diesem Zusammenhang haben wir eine Sonderregelung für besonders langjährig Versicherte geschaffen: Wer 65 Jahre alt ist und 45 Jahre gearbeitet hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen. Entscheidend dafür ist, dass beide Kriterien erfüllt werden. Diese Sonderregelung soll insbesondere der Lebensleistung derjenigen Menschen Rechnung tragen, die 45 Jahre und länger gearbeitet haben.

Ich kann zwar nachvollziehen, dass Sie an einer Ausweitung dieser Sonderregelung interessiert sind. Allerdings halte ich weitere Ausnahmen und Sonderregelungen bezüglich der Rente mit 67 nicht für sinnvoll, weil sie dem eigentlichen Ziel zuwider laufen. Wer sich nach weniger als 45 Beitragsjahren bzw. vor Ende des 65. Lebensjahres bewusst für den Vorruhestand entscheidet, kann keine Ansprüche als besonders langjährig Versicherter geltend machen. Folglich lassen sich auch keine Ansprüche daraus herleiten, dass die 45 Beitragsjahre erreicht worden wären, wenn man nicht in den Vorruhestand gegangen wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Clemens Binninger