Frage an Clemens Binninger von Christian G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Binninger
Sie haben in der Bundestagsdebatte um den Staatstrojaner Kinderpornographie und Terrorismus in einem Satz verwendet und damit zumindest für mich den Eindruck erweckt, dass diese beiden Begriffe irgendetwas gemeinsam haben. Den Begriff Terrorismus begreife ich, was aber verstehen Sie unter dem Begriff Kinderpornographie und inwieweit hat er etwas mit Terrorismus zu tun?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Gropper
Sehr geehrter Herr Gropper,
ich habe beispielhaft Deliktsbereiche des Strafgesetzbuches genannt, bei deren Bekämpfung wir auf die Quellen-TKÜ (das Abhören von Kommunikation, die über das Internet stattfindet) angewiesen sind. Eine Aufzählung dieser Deliktsbereiche finden Sie in § 100 a Abs. 2 der Strafprozessordnung, der Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger