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Clemens Binninger
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Frage von Christoph E. •

Frage an Clemens Binninger von Christoph E. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Binninger,
die öffentlich gewordenen Skandale in der katholischen Kirche und die bisher in der Öffentlichkeit wenig bemerkten Skandale in der evangelischen Kirche machen es immer dringender, dass Staat und Kirche getrennt werden.
Meine Frage an Sie deshalb:
Wann wird sich die CDU für eine Abschaffung der Kirchsteuer einsetzen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Eckard,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Missbrauchsskandale vor allem in der katholischen Kirche, die in den letzten beiden Jahren an die Öffentlichkeit gelangt sind, haben mich erschüttert. Es ist Aufgabe der Einrichtungen, in denen Missbrauch begangen wurde, und der Kirchen insgesamt, die Skandale aufzuarbeiten und mit den Opfern einen Ausgleich zu finden. Selbstverständlich waren und sind außerdem auch die zuständigen Staatsanwaltschaften mit den Fällen befasst.

Zu Ihrer konkreten Frage: Grundsätzlich gilt nach unserer Verfassung, dass Staat und Kirche getrennt sind. Der Staat ist weltanschaulich neutral. Dennoch sind Staat und Kirche auf einander bezogen. Aus gutem Grund haben die Kirchen daher eine besondere verfassungsrechtliche Stellung. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet diesen Umstand als „fördernde Neutralität“ des Staates.

Ich sehe keinen Grund, von diesem in unserer Verfassung angelegten, bewährten Verhältnis, das auf verschiedenste Weise Ausdruck findet, abzurücken. Die Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften sind ein wesentlicher Faktor in unserem Gemeinwesen. Sie tragen erheblich zum Wertebewusstsein bei und leisten zahlreiche wichtige Beiträge zur kulturellen, pädagogischen und auch sozialen Infrastruktur unseres Landes. Von diesem unerlässlichen Engagement, das die Kirchen beispielsweise mit ihren Bildungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen leisten, profitieren alle Bürgerinnen und Bürger und nicht nur die Angehörigen der Kirchen.

Die Kirchensteuer wird ausschließlich von Kirchenmitgliedern bezahlt. Der Staat ist den Kirchen, wie auch anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, organisatorisch über die Finanzämter bei der Erhebung der Kirchensteuer behilflich.

Die CDU und auch ich persönlich halten die bewährten Regelungen des Verhältnisses von Staat und Kirche für richtig und angemessen. Deshalb steht für uns eine Abschaffung der Kirchensteuer auch nicht zu Debatte.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger