Portrait von Clemens Binninger
Clemens Binninger
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Clemens Binninger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Michael E. •

Frage an Clemens Binninger von Michael E. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Binniniger,

warum wird für die Registrierung einer de-Mailadresse eine Mobilfunknummer benötigt? Warum kann ich als Bürger Deutschlands diesen Service nicht nutzen? Warum muss ich dazu zwingend eine Mobilrufnummer haben?

Bin ich ein Bürger zweiter Klasse weil ich kein Handy habe, oder werden Bürger ohne Handy einfach von der Politik bei Neuerugen vergessen, ausgegrenzt?

Mit freundlichen Grüßen
M. Eiter

Portrait von Clemens Binninger
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Eiter,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum De-Mail-Gesetz, die ich gerne beantworte.

Das De-Mail-Gesetz wird das rechtsverbindliche und vertrauliche Versenden von Dokumenten und Nachrichten über das Internet ermöglichen. Wir schaffen damit die rechtlichen Voraussetzungen, dass Korrespondenz mit Behörden und Unternehmen, die heute noch per Brief erfolgen muss, künftig mit sicherer De-Mail stattfinden kann. Abgesicherte Anmeldeverfahren und die verschlüsselte Übermittlung der Nachrichten sorgen für den verbindlichen Versand und Empfang von De-Mails.

Für die sichere Anmeldung an ein De-Mail-Konto schreibt der aktuell vorliegende Gesetzentwurf die parallele Verwendung zweier voneinander unabhängiger Sicherheitsmerkmale vor („Besitz und Wissen“). Das bedeutet, ein Nutzer muss sich erstens mit einem Passwort anmelden, wie beim normalen E-Mail-Konto („Wissen“). Zweitens muss der Nutzer über ein Identifikationsmittel verfügen („Besitz). Dabei kann es sich um ein Mobiltelefon handeln, auf das per SMS eine Transaktionsnummer geschickt wird, es kann sich aber auch um den neuen elektronischen Personalausweis handeln oder um ein anderes sicheres Identifikationsmittel.

Die De-Mail-Anbieter werden gesetzlich dazu verpflichtet, die Anmeldung mittels Passwort („Wissen“) und neuem elektronischen Personalausweis („Besitz“) zu ermöglichen. Die Anbieter können zusätzlich dazu - auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin - die Anmeldung unter Zuhilfenahme eines Mobiltelefons zulassen. Ein Mobiltelefon ist also keine (!) Voraussetzung für die Nutzung sicherer elektronischer Kommunikation.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger